Direkte Demokratie: Die Aufholjagd hat begonnen!

Mehr Demokratie bewertet Reformvorschläge

Die gestern bekannt gewordenen Eckpunkte einer Reform der direkten Demokratie in Baden-Württemberg, werden von der Bürgeraktion Mehr Demokratie gewürdigt: "Die Aufholjagd gegenüber anderen Bundesländern hat endlich begonnen!", betont Vorstandssprecher Reinhard Hackl. Das Land ist damit nicht mehr das Schlusslicht in Sachen direkter Bürgermitbestimmung, jedoch sind Nachbesserungen an entscheidenden Stellen, wie der Quorumsabsenkung bei Verfassungsänderungen und der Öffnung der Bauleitplanung und einer Fristverlängerung bei Bürgerbegehren, dringend notwendig.

Mit der Senkung des Zustimmungsquorums beim Volksentscheid von 33 auf 20 Prozent hätten die Bürger/innen jetzt eine Chance einen Volksentscheid bei guter Mobilisierung tatsächlich zu gewinnen. Völlig anders liegt der Fall bei Abstimmungen zu einer Verfassungsänderung, das geltende 50 Prozent Quorum bleibt hier bestehen und lässt den Bürgern damit weiterhin faktisch keine Chance über Fragen von Verfassungsrang direkt zu entscheiden, alle Abstimmungen würden am Quorum scheitern. Bayern mit einem Nullquorum bei einfachen Gesetzen und einem 25 Prozent Quorum bei Verfassungsänderung bleibt ein unerreichtes Vorbild. 

Damit Bürger auch selbst Volksabstimmungen anstoßen können, war die Senkung der Unterschriftenhürde beim Volksbegehren auf 10 Prozent entscheidend. Dringend muss an diese Stellen jedoch die Sammelfrist der Unterschriften auf mehrere Monate verlängert und die freie Sammlung der Unterschriften in der Öffentlichkeit -bisher nur Eintragung im Rathaus- erlaubt werden.    

Ausdrücklich begrüßt mehr Demokratie die Einführung der Volksinitiative. Damit können die Bürger/innen den Landtag zur Behandlung ihres Anliegens verpflichten. Dieser direkte Weg ins Parlament fordert einen frühen Dialog zwischen Parlament und Bürgerinitiative und die notwenige Anzahl von 40.000 Unterschriften ist vertretbar. 

Auch auf Gemeindeebene gibt es Erleichterungen. Die Senkung des Zustimmungsquorums auf 20 Prozent und des Bürgerbegehrens auf 7 Prozent sind wichtige Schritte, aber nicht mehr als die Umsetzung längst verbreiteter Standards. Baden-Württemberg bleibt damit weit hinter Ländern wie Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein oder Thüringen zurück, vor allem wenn es bei der heißumkämpften Bauleitplanung keine weitgehende Öffnung geben wird und die Frist für ein Begehren weiterhin zu kurz und außerdem unnötigerweise an den Gemeinderatsbeschluss gekoppelt bleibt. Es bleibt zu hoffen, dass weitere bürgerfreundliche Reformen folgen.

„Alles in allem begrüßen wir, dass die interfraktionelle Arbeitsgruppe zu so vielen Ergebnissen gefunden hat“, so Hackl, „die Bürger werden jetzt ihre Erfahrungen mit der direkten Demokratie auf Landesebene sammeln können und die Anzahl der Bürgerbegehren wird sich erhöhen.  Die Politik ist gefordert an den schon jetzt offensichtlichen Schwachstellen nachzubessern, um mit einer klugen Gestaltung die direkte Demokratie zu einer wertvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie zu machen“.