Eine Konsequenz aus "Geißlerschlichtung": Erleichterung von Volksbegehren und -abstimmung

Mehr Demokratie mahnt bei CDU Erledigung ihrer Hausaufgaben an!

Zustimmung zu SPD-Grünen Gesetzentwurf im Landtag empfohlen

Anlässlich der anstehenden Beratung des SPD-Grünen Gesetzentwurfes über geringere Hürden für Volksbegehren und -abstimmungen mahnt der Verein Mehr Demokratie die Regierungspartei CDU, die Konsequenzen aus der Geißler-Schlichtung zu Stuttgart 21 zu ziehen. "Bislang", so Reinhard Hackl vom Landesvorstand des Vereins, "hat die Partei ihre Hausaufgaben aus der Schlichtung nicht gemacht!" Nachdem Heiner Geißler für die Zukunft mehr direkte Bürgermitbestimmung gerade bei Großprojekten eingefordert hatte, solle die Partei endlich auch in Baden-Württemberg Volksbegehren und Volksabstimmungen möglich machen. Seit der Einführung in den 70er Jahren hat es aufgrund der sehr hohen Hürden noch nie ein Volksbegehren oder eine Volksabstimmung im Land gegeben. Ganz im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie etwa Bayern (18 Volksbegehren, 6 Volksentscheide) oder Hamburg (12 Volksbegehren, 5 Volksentscheide). Baden-Württemberg hat hier bundesweit die zweitschlechtesten Regelungen. Nur das Saarland schneidet noch schlechter ab, hat aber bereits Reformen angekündigt. Als besonderes Hindernis erweisen sich hier die Vorschriften für das Volksbegehren.Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen innerhalb von 14 Tagen in den Rathäusern 1,27 Mio. Bürger (1/6 der Wahlberechtigten) unterschreiben. Der Vorschlag von SPD und Grünen sieht hier vor, die Sammlung der Unterschriften auch auf der Straße zu ermöglichen, die Frist auf 6 Monate auszudehnen und die Zahl auf 5 Prozent der Wählberechtigten (knapp 400 000) abzusenken. "Mit einer Zustimmung zum Gesetzentwurf der Opposition, der in dieser Woche im Ständigen Ausschuss und in der nächsten Woche im Landtag behandelt wird, kann die CDU zeigen, dass sie den Schlichterspruch von Geissler verstanden hat", meint Hackl.