Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner heutigen Plenarsitzung einen von der FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Bürgerbegehren auch zu Landkreis-Themen abgelehnt. Und dies, obwohl in der vorausgehenden Debatte noch alle Fraktionen – lediglich mit Ausnahme der CDU – erklärt hatten, das Anliegen prinzipiell zu befürworten. Insbesondere die Grünen erläuterten, sie seien dafür, stimmten aber trotzdem dagegen - nicht zuletzt, um den Koalitionsvertrag mit der CDU nicht zu brechen. Dazu erklärt der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg, Edgar Wunder: „Es ist bedauerlich und ärgerlich, dass ein so wichtiges Anliegen der Bürgerbeteiligung ganz wesentlich aus Gründen der Koalitionsräson abgelehnt wurde, obwohl eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten dafür ist. Das muss jetzt aber verbindlich in den nächsten Koalitionsvertrag kommen!“
In allen anderen Bundesländern außer Hessen sind Bürgerbegehren zu Kreistags-Themen schon seit vielen Jahren möglich und gelebte Praxis. „Den Menschen in Baden-Württemberg dieses Recht auf Bürgerbeteiligung in Landkreisen immer noch vorzuenthalten, ist ein Skandal und nicht zu rechtfertigen“, kritisiert Wunder. Hier müsse insbesondere die CDU in sich gehen, ob sie es mit Bürgerbeteiligung wirklich ernst meine. Die Ablehnung sei zudem schwer nachvollziehbar, weil die Einführung recht einfach wäre. „Man kann die Regelungen der Gemeindeordnung fast eins zu eins in die Landkreisordnung übernehmen, das ist nicht kompliziert“, so Wunder.
In der nächsten Legislaturperiode dürfe es kein Verschieben und keine Ausreden mehr geben. „Grüne, SPD und FDP müssen die Ermöglichung von Bürgerbegehren auf Kreisebene zur zwingenden Bedingung einer Regierungsbeteiligung machen“, fordert Wunder.