Gutachten: CETA gefährdet Daseinsvorsorge - Landesregierung beantwortet Fragen

Freihandelsabkommen CETA gefährdet Daseinsvorsorge

Landesregierung antwortet auf Fragen der SPD-Fraktion


Heute hat das Justizministerium von Baden-Württemberg auf einen Fragenkatalog der SPD-Fraktion zum umstrittenen Freihandelsabkommen CETA geantwortet. Vorausgegangen war ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten des Tübinger Rechtsexperten Martin Nettesheim. Demnach beeinträchtige CETA die Freiheit der Länder und Gemeinden bei Leistungen der Daseinsfürsorge. „Das Gutachten belegt klar, dass CETA die selbst gesetzten Anforderungen der Landesregierung nicht erfüllt, die Latte ist gerissen“, kommentierte die Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie e.V., Sarah Händel.


Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass CETA zu keinem neuen Wettbewerbsdruck bei der Daseinsvorsorge führen dürfe und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen, zum Beispiel bei der Gewährung von Subventionen, vollständig zu erhalten ist. „Die Landesregierung muss jetzt konsequent sein und CETA im Bundesrat ablehnen“, schlussfolgert Händel. Auch die kommunalen Spitzenverbände sollten nun deutlich gegen die Ratifizierung von CETA Stellung beziehen.


Das Nettesheim-Gutachten lege eindrücklich dar, wie die im Abkommen festgeschriebenen Wettbewerbsregeln auch Länder und Gemeinden binden würden. Verstöße können zu Klagen vor internationalen Schiedsgerichten führen. „Dass Gemeinden sich künftig in so einem unübersichtlichen Flickenteppich an Verbindlichkeiten wiederfinden, kann nicht das Ziel sein. Sie sollten sich dringend gegen diese Abkommen zur Wehr setzen!“.



Weiterführende Informationen:

Nettesheim-Gutachten: www.mitentscheiden.de/fileadmin/user_upload/BW/2016-06-02_BW_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf


Zusammenfassung der wichtigsten Ergbnisse des Gutachtens: www.mitentscheiden.de/ceta-gutachten.html