Landtag beschließt Gesetze zu Bürgerbeteiligung und Lobbyregister

Mehr Demokratie e.V. begrüßt die Einführung eines Lobbyregisters und das Gesetz zur erleichterten Durchführung von Formaten wie Bürgerräten

Der Landtag von Baden-Württemberg beschließt in den letzten Tage der Legislatur noch zwei Gesetze zum Themenbereich Demokratie und Transparenz: am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Dialogischen Bürgerbeteiligung (DBG) und am Donnerstag ein Gesetz für ein Lobbyregister, das unter dem Namen Transparenzregister (TreG) eingebracht ist. Der  Landesvorsitzende von Mehr Demokratie in Baden-Württemberg, Edgar Wunder, begrüßt beide Vorhaben.

„Das Lobbyregister ist notwendiger Bestandteil einer modernen Demokratie, die offenlegt, wer mit viel Ressourcen versucht, Einfluss zu nehmen auf politische Entscheidungen.“ Der Gesetzentwurf sei eine gute Basis, um die für eine Demokratie notwendige Lobbyarbeit verantwortlich und nachvollziehbar zu gestalten. Der Begriff Interessenvertretung werde erfreulich weit gefasst, auch die Landesregierung werde miteinbezogen und der bürokratische Aufwand für registrierungspflichtige Gruppen sei angemessen. Nachschärfen könne man noch bei der Festlegung des sogenannten exekutiven Fußabdruckes. Dieser bedeutet, dass im Gesetz kenntlich gemacht wird, wer sich für welche Formulierungen eingesetzt hat. „Wie dies genau geregelt wird, wird jetzt der Landesregierung überlassen, wir hätten eine konkrete Vorgabe im Gesetz dazu bevorzugt“, so Wunder.

Auch das Gesetz zur Dialogischen Bürgerbeteiligung begrüßt der Demokratie-Verein als Fortschritt. Die dialogische Bürgerbeteiligung wird dort als öffentliche Aufgabe im öffentlichen Interesse definiert, so Wunder. So werde sichergestellt, dass zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger datenschutzrechtlich unbedenklich angeschrieben werden können, um sie zum Beispiel zu einem Bürgerrat einzuladen.

„Bürgerräte sind auf dem Weg, zu einem festen Bestandteil der Beteiligungskultur zu werden, und das ist gut so. Es darf dabei jedoch nicht vergessen werden, dass die große Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger dort nicht mitmachen kann und die erarbeiteten Ergebnisse zunächst unverbindlich sind“, so Wunder. Als notwendige Ergänzung sei es daher unerlässlich auch die direkte Demokratie weiter im Blick zu halten und bürgerfreundlich weiterzuentwickeln. Dazu gehörten die Entbürokratisierung und Verbesserung der Verfahren, etwa indem auch die Online-Sammlung von Unterschriften für Volksantrag und Volksbegehren erlaubt wird.