Mehr Demokratie e.V. hält Bürgerbegehren gegen den Wohnungsverkauf für zulässig

Gemeinderat soll Gemeindeordnung anwendungsfreundlich auslegen Mehr Demokratie warnt vor „juristischen Fußangeln“ gegen das Recht auf Bürgerentscheid

Mehr Demokratie hält das Bürgerbegehren gegen den Wohnungsverkauf in Heidelberg für zulässig und widerspricht dem Rechtsgutachten von Quaas & Partner. Das Begehren verstoße weder gegen die 6-Wochen-Frist, noch sei ein Kostendeckungsvorschlag notwendig. Auch die anwaltliche Stellungnahme belege dies nicht. Die Gemeindeordnung wurde 2005 geändert und die daraus entstandenen Rechtsfragen seien für Baden-Württemberg noch gar nicht verwaltungsgerichtlich entschieden. „Der Heidelberger Gemeinderat soll dem Interesse des Landesgesetzgebers an mehr direkter Bürgerbeteiligung folgen und nicht mit Gutachten gegen Bürgerbegehren ‚Fußangeln’ auslegen und entsprechende juristische Auseinandersetzungen provozieren“, meint Fabian Reidinger, Mitglied des Landesvorstandes von Mehr Demokratie e.V..

Daher kann es nach der Auffassung des Fachverbandes in diesem Fall nicht darum gehen, „richtig“ oder „falsch“ zu sagen, sondern verschiedene Gesetzesinterpretationen abzuwägen. Erfolge die Abwägung bürgerfreundlich, führe sie zu einem zulässigen Begehren. Die andere Position sei beteiligungsfeindlich und würde die Politik- und Parteienverdrossenheit fördern.

Statt sich auf eine langjährige juristische Auseinandersetzung einzulassen, sodass der Bürgerentscheid nachgeholt werden und die Stadt die Emmertsgrundpassage zurückkaufen müsste, solle der Gemeinderat das Bürgerbegehren zulassen und den Weg für einen Bürgerentscheid frei machen.