Mehr Demokratie e.V. lobt Reform der Gemeindeordnung

Bürgerbegehren auch in Landkreisen eingefordert

Das am Mittwoch (30.9.) im baden-württembergischen Landtag in erster Lesung behandelte Gesetz zur Reform der Gemeindeordnung wird von Mehr Demokratie e.V. begrüßt. „Bürgerbegehren werden dadurch erleichtert, die Arbeit der Gemeinderäte wird transparenter und die Mitwirkungsrechte der einzelnen Mandatsträger werden ausgebaut“, lobt der Landessprecher von Mehr Demokratie e.V., Edgar Wunder, die Reform.

 

Kein Verständnis hat er für die Negativkampagne des baden-württembergischen Gemeindetages. „Was konservative Bedenkenträger aus dem Gemeindetag hier an Polemik und Kritik vorgebracht haben, ist einfach nur unqualifiziert und schlicht von gestern. Einige Bürgermeister treibt offenbar eine irrationale Angst vor mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung um. Dabei sind die meisten Punkte der Reform in anderen Bundesländern schon seit vielen Jahren umgesetzt und bewährt. Jetzt auch in Baden-Württemberg nachzuziehen ist längst überfällig“, erklärte Wunder.


Eine wesentliche Lücke hat die Reform allerdings auch aus Sicht von Mehr Demokratie e.V. noch: Wenn es Bürgerbegehren auf der Gemeindeebene gibt, und Volksbegehren auf der Landesebene, dann sollte eine solche Mitbestimmungsmöglichkeit auch auf der Ebene dazwischen, in den Landkreisen, bestehen. „Außer in Baden-Württemberg und Hessen sind Landkreis-Bürgerbegehren in allen anderen Bundesländern möglich und längst gängige Praxis. Wir sollten sie auch bei uns endlich einführen“, schlug Wunder als Ergänzung zur Reform vor.