Mehr Demokratie e.V. zum Ausgang des Bürgerentscheids in Eutingen

Beim Bürgerentscheid in Eutingen am Sonntag (8.11.2015) haben sich die Gegner des Verladeterminals mit 58 % der Stimmen durchgesetzt. Nach Auffassung des Landessprechers von Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg, Edgar Wunder, verdienen dabei drei Aspekte besondere Beachtung:

1. Die Abstimmungsbeteiligung beim Bürgerentscheid war mit 66,4 % mehr als doppelt so hoch wie die Wahlbeteiligung bei der letzten Bürgermeisterwahl in Eutingen (32,6 %). Sie war auch deutlich höher als die Wahlbeteiligung bei der letzten Eutinger Gemeinderatswahl (52,5%). Das belegt die wichtige Funktion von direktdemokratischen Elementen, um Partizipationswünsche von Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen und auch die tatsächliche Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen zu erhöhen. Viele, die keinen Sinn mehr darin sehen, sich an Bürgermeister- oder Gemeinderatswahlen zu beteiligen, haben jetzt beim Bürgerentscheid ihre Stimme abgegeben und so bei einem Sachthema an der Gestaltung des Gemeinwesens mitgewirkt. Die bloße Wahl von „Repräsentanten“ war für sie wenig motivierend, die eigene Mitbestimmungsmöglichkeit bei einer wichtigen Sachfrage hingegen schon.

 

2. Die Gemeinde Eutingen ist jetzt nach der Gemeindeordnung verbindlich für drei Jahre an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden. Jede Maßnahme oder auch nur Billigung eines Vorgangs, der dem Ergebnis des Bürgerentscheids entgegenstünde, wäre rechtswidrig. Weil sich das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid nicht nur auf gemeindeeigene Flächen bezogen haben, sondern sie sich ganz generell gegen einen Railport in Eutingen richteten, ist die Gemeinde nun rechtlich verpflichtet, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auch gegen eventuelle Pläne zur Errichtung eines Railports auf nicht-gemeindeeigenem Grund zu wenden. Die Gemeinde dürfte in einem solchen hypothetischen Fall z.B. keine Erschließungsmaßnahmen in Aussicht stellen und müsste sich in allen gemeindlichen Stellungnahmen gegen einen Railport gleich welcher Art wenden. Es war also hinsichtlich der Rechtsfolgen für die Gemeinde durchaus von Bedeutung, dass sich die Fragestellung des Bürgerentscheids nicht lediglich gegen einen Railport „auf gemeindeeigenem Grund“ wandte, sondern ganz generell gegen einen Railport in Eutingen.

 

3. Die breite Mehrheit im Gemeinderat für den Railport entsprach nicht dem Mehrheitswillen der Wählerinnen und Wähler. Dies zeigt, dass „Repräsentanten“ nicht immer „repräsentativ“ handeln. In diesem Sinne macht mehr direkte Demokratie die repräsentative Demokratie noch repräsentativer. Sie ermöglicht Korrekturen, wenn die „Volksvertreter“ nicht mehr das vertreten, was das Volk mehrheitlich will. Ohne die kommunalen Räte, die aufs Ganze gesehen eine gute und engagierte Arbeit leisten, abzuwählen zu müssen. Sie werden lediglich punktuell in einer einzelnen Sachfrage korrigiert und daran erinnert, wen sie vertreten.