OB-Wahl in Stuttgart zeigt Reformbedarf beim Wahlrecht

Verein Mehr Demokratie hält Präferenzwahl für zeitgemäßer

„Die OB-Wahl in Stuttgart zeigt erneut, wie unglücklich das bisherige Bürgermeister-Wahlrecht in Baden-Württemberg ist“, kritisierte die Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie e.V., Sarah Händel. Entweder werde nun im zweiten Wahlgang ein Kandidat gewählt, der keine absolute Mehrheit hinter sich habe, oder die drei fast gleich starken Zweitplatzierten müssten freiwillig bis auf einen zurückziehen.

 

Dabei gebe es mit der sogenannten integrierten Stichwahl ein ganz einfaches System, das sicherstelle, dass alle antreten können, die wollen und das gleichzeitig erlaube, dass die Bürgerinnen und Bürger differenziert ihre Präferenzen ausdrücken können. Obendrein spare es noch Steuergelder, weil ein zweiter Wahlsonntag dadurch überflüssig werde.

 

Bei der integrierten Stichwahl, auch Präferenzwahl genannt, gibt es nur einen einzigen Wahlgang, bei dem die Bürger alle Kandidierenden anhand ihrer persönlichen Präferenz durchnummerieren. Bei der Auszählung wird zunächst gezählt, wie viele Erstpräferenz-Stimmen jeder Kandidierende erhalten hat. Dann wird die Person mit den wenigstens Erststimmen herausgenommen und deren Stimmen werden neu verteilt, anhand der auf den Wahlzetteln angegebenen Zweit-Präferenzstimmen. Das ergibt eine neue Ergebnisliste, bei der dann wiederum die Person mit den wenigstens Stimmen herausgenommen wird und deren Stimmen wieder anhand der angegebenen Präferenzen auf die noch übrigen Personen aufgeteilt werden. Dieses Procedere wird so lang wiederholt, bis eine Person eine absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann.

 

Ein solches System werde auch der zunehmend komplexeren Gesellschaft gerechter: „Wie vielfältig die Positionen der verschiedenen Kandidaten auch sein mögen, die Präferenzwahl wird immer jene Person als gewählten Bürgermeister herausfiltern, die auf den größtmöglichen Rückhalt in der Bevölkerung bauen kann“, so Händel. Rein taktisches Wählen und die „Wahl des geringeren Übels“ wären Vergangenheit. Auch angesichts der relativ niedrigen Wahlbeteiligung sei es dringend Zeit, dass der Gesetzgeber dieses sowohl für Kandidierende und als auch für Bürger, weit attraktivere Wahlrecht ernsthaft diskutiere.

 

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Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin

Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg

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