Oberkochen: Vorgehen der Gemeinde bei YG-I Ansiedlung schließt Bürgerschaft a

Fachverband Mehr Demokratie e.V.: Das Recht auf Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsentscheidungen muss gewahrt bleiben!

Der Fachverband für direkte Demokratie rügt das Vorgehen des Bürgermeisters Peter Traub beim Verkauf eines Grundstücks an die Firma YG-1. Durch eine trickreiche Formulierung im Vertragswerk ist nach Angaben des Vereins den Bürgern die Möglichkeit genommen, die Entscheidung in der umstrittenen Frage per Bürgerentscheid selbst zu treffen. Verträge schon zu unterzeichnen, noch bevor der Gemeinderat diskutiert und zugestimmt hat, sei zudem ein demokratisch mehr als ungeschicktes Vorgehen, so Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin des Vereins. Man könne dann den Eindruck gewinnen, als halte der Bürgermeister die im Gemeinderat vorgebrachten Argumente für nicht weiter erwägenswert.

Das intransparente Vorgehen des Bürgermeisters löste in der Bürgerschaft starke Kritik aus. Nach der Gemeindeordnung haben die Bürgerinnen und Bürger im Regelfall jedoch drei Monate Zeit, um gegen die Entscheidung ihres Gemeinderates ein Bürgerbegehren zu ergreifen. Kommen 7 Prozent der Unterschriften aller Bürgerinnen und Bürger zusammen, kommt es zum Bürgerentscheid über die umstrittene Frage. Durch den Kniff des Bürgermeisters schon zuvor zu unterschreiben und den Vertrag dann mit der Zustimmung des Gemeinderates gültig werden zu lassen, bleibt den Bürgern dieser Weg nun versperrt, denn gegen einen rechtsgültigen Vertrag kann kein Bürgerbegehren ergriffen werden.

"Entscheidungen von großer Bedeutung für eine Gemeinde sollten unter transparenter und frühzeitiger Beteiligung der Akteure vor Ort vorbereitet werden" , fordert Händel. Aufkommenden Gegenstimmen müsse mit Argumenten entgegnet werden und notfalls zeige dann eine Abstimmung der Bevölkerung welche Seite überzeugender argumentiert habe. Hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und auch des Gemeinderates Fakten zu schaffen und so eine offene Debatte zu verhindern, schade hingegen dem Vertrauen in die gewählten Vertreter/innen und sorge oft für nachhaltigen Frust und Ärger, so der Verein.3