Parlamentsreform macht Wahlrecht gerechter

Mehr Demokratie begrüßt Reformschritte und fordert Mut zu mehr Innovation

Mit Lob und der Aufforderung zu mehr Mut zu Innovationen kommentiert der Landesverband von Mehr Demokratie die jetzt im Parlament eingebrachte Reform des Landtagswahlrechts. Mit den am kommenden Donnerstag, den 26. Juli, von allen vier Landtagsfraktionen eingebrachten Regelungen werden drei wichtige Schwachpunkte des bisherigen Landtagswahlrechts behoben: die ungleichen Wahlkreisgrößen, die Benachteiligung von Kandidaten in kleinen Wahlkreisen durch die Art der Zuteilung der Zweitmandate und der Interessenkonflikte von Amtsträgern, die gleichzeitig im Parlament sitzen.

Die Angleichung der Wahlkreisgrößen ist laut dem Fachverband eine überfällige Änderung, um die größte Ungerechtigkeit des alten Systems zu beseitigen. Die neue Auszählregelung, die sich an den prozentualen Stimmanteilen und der Zahl der Wahlberechtigten orientieren soll, würde den negativen Effekt der verbleibenden Größenunterschiede weiter verringern. Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass keine Zweitstimmen und damit Parteilisten eingeführt würden. Nicht nachvollziehbar ist dem Fachverband dagegen, dass die Einführung der strikten Inkompatibilität erst ab der übernächsten Legislaturperiode im Jahre 2016 vorgesehen ist.

„Diese Änderungen“, so der Landesvorsitzende Reinhard Hackl, „werden dazu führen, dass die Wählerinnen und Wähler die nächste Landtagswahl als gerechter empfinden werden.“ Er hofft nun darauf, dass „die von der Einführung der Inkompatibilität betroffenen Landtagsabgeordneten schon 2011 ihre Entscheidung für ihr Amt oder ihr Landtagsmandat treffen und den Wählern sagen, welche Konsequenz sie ziehen werden.“

Bei der Änderung der Wahlkreisgrößenabweichung von zur Zeit bis zu plus/minus 25 Prozent auf plus/minus 10 bis 15 Prozent hofft der Fachverband Mehr Demokratie, dass dieses Vorhaben konsequent umgesetzt wird und die Abweichungen eher 10 statt 15 Prozent betragen.

Für die nun folgende Ausarbeitung des Wahlrechts fordert der Landesverband die Landtagsabgeordneten dazu auf, weitergehende Schritte, wie z.B. die Einführung der Ersatzstimme, zu prüfen und vorzusehen. Diese Ersatzstimme soll gelten, wenn ein Wähler einer Partei seine Stimme gegeben hat, die an der 5-Prozent-Hürde scheitert. So würde keine Stimme verloren gehen, begründet Hackl diesen Vorstoß. Baden-Württemberg braucht ein modernes Wahlrecht, das auch kleineren Parteien die Chance gibt, in den Landtag einzuziehen. So würde der Wählerwille besser repräsentiert.

Mehr Demokratie startete im Mai 2007 im Anschluss an einen Offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden eine Postkartenaktion für eine Reform des Landtagswahlrechts. Mehrere hundert Baden-Württemberger und Baden-Württembergerinnen haben diese Postkarte bereits unterzeichnet. Im Herbst plant der Verband, die Postkarten zu übergeben, um weitere Reformschritte anzumahnen.