Postkartenaktion von Mehr Demokratie e.V. zur Wahlrechtsreform

„Abgeordnetenmandate sind keine Erbhöfe!“

Nach Auffassung des Vereins „Mehr Demokratie“ soll die anstehende Wahlrechtsreform im Land dazu genutzt werden, den Einfluss der Bürger zu stärken. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, startet der Verein eine Postkartenaktion, mit der Bürger diese Forderung unterstützen können. Die Postkarten sollen den Fraktionsvorsitzenden im Landtag übergeben werden.

Besonders wichtig ist dem Verein, dass die Trennung von Amt und Mandat (Inkompatibilität) nicht bis zum Jahr 2016 verzögert wird. Nach dem Willen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Mappus sollen Landräte und Bürgermeister noch weitere 9 Jahre dem Landtag angehören dürfen, um Ihnen nicht „längerfristige Entscheidungsmöglichkeiten“ zu nehmen. Reinhard Hackl, Landesvorsitzender von „Mehr Demokratie“ dazu: „Die CDU verkennt, das Wahlmandate keine Erbhöfe sind und nicht von der Entscheidung des Abgeordneten, sondern von der Entscheidung des Wählers abhängen! Es ist absurd, den Abgeordneten eine Art Vertrauensschutz für mehrere Wahlperioden zuzubilligen.“

Stimmenverluste, die durch die Fünf-Prozent-Hürde entstehen, sollen - so Mehr Demokratie - durch die Einführung der „Ersatzstimme“ vermieden werden. Die Ersatzstimme zählt, wenn die normale Stimme an eine Partei ging, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht geschafft hat.

Der Verein begrüßt die Einigung zur Angleichung der Wahlkreisgrößen, um die bestehenden Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Gleichzeitig fordert er aber, dass die Wahlkreise um höchstens 10 statt 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweichen dürfen.

Nach einer Anpassung der Wahlkreisgrößen ist es nach Meinung von Mehr Demokratie möglich, die Zweitmandate nach wie vor über die Auszählung der Absolutstimmen zu vergeben. Bei einer Verteilung nach absoluten Stimmenzahlen profitieren Wahlkreise mit einer hohen Wahlbeteiligung durch den Gewinn zusätzlicher Mandate. Dieser Vorteil werde bei einer prozentualen Verteilung verschenkt. Die Einführung einer Landes- oder mehrerer Regionallisten wird abgelehnt, da „damit tendenziell der Einfluss des einzelnen Wählers auf die Zusammensetzung des Parlaments verringert wird.“

Weitere Forderungen sind die Absenkung der Fünf-Prozent-Klausel auf drei Prozent sowie das Wahlrecht ab sechszehn und für EU-Bürger.