Reform des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg – Mehr Demokratie e.V. fordert öffentliche Anhörung

Bei Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten braucht es eine öffentliche Debatte

Mehr Demokratie e.V. sieht die Verschärfung des Polizeigesetzes im Eiltempo noch vor der Sommerpause kritisch. „Der Protest aus dem vergangenen Jahr hat gezeigt, dass sich Bürger*innen mehr Mitsprache wünschen, gerade wenn es um die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten geht“, meint Lukas Keßler, Landesvorstandsmitglied von Mehr Demokratie e.V. in Stuttgart. Die Corona-Maßnahmen haben gezeigt, dass Bürger*innen Grundrechtseinschränkungen hinterfragen, diese aber bei guter Begründung und einer breiten öffentlichen Debatte auch gerne akzeptieren.

Die Unterstützung der gesellschaftlichen Debatte durch Bürgerbeteiligung wird im Reformprozess des Polizeigesetzes jedoch vermisst. „Anstatt vorab für Möglichkeiten der Beteiligung und für Transparenz zu sorgen, wurden die Maßnahmen zuerst mit einem Kuhhandel beschlossen und anschließend zum schlechtestmöglichen Zeitpunkt, mit Beginn der Corona-Einschränkungen, auf dem Beteiligungsportal des Landes veröffentlicht, ohne es richtig zu bewerben“, so Keßler. Und auch die dortige Beteiligung wurde nicht gerade leicht gemacht. Es gab zwar eine Auflistung über geplante Veränderungen, wer jedoch nach der Erläuterung einzelner Maßnahmen oder einer genauen Formulierung suchte, musste sich über 270 Seiten Gesetzestext und Begründung durchlesen. „Hier hat man den Bürger*innen offensichtlich Steine in den Weg gelegt. Inklusive Bürgerbeteiligung sieht anders aus“, kommentiert Keßler. Dieses Vorgehen kritisiert Mehr Demokratie e.V.

Da die Regierungsfraktionen das Gesetz noch vor der Sommerpause durchbringen möchten, gilt es jetzt, für größtmögliche Transparenz und die Förderung einer öffentlich geführten Debatte zu sorgen. Dazu meint Keßler: „Es ist an der Zeit, dass Expert*innen sich in einer geeigneten Form einbringen können. Daher fordern wir den Innenausschuss dazu auf, eine öffentliche Anhörung durchzuführen“.