Über 35.000 Unterschriften für ein fahrradfreundliches Stuttgart

Bürgerbegehren an Oberbürgermeister Kuhn übergeben

 


								

Am heutigen Donnerstag (13.12.) reichte das Aktionsbündnis "Radentscheid Stuttgart" das Bürgerbegehren "Für ein fahrradfreundliches Stuttgart" bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt ein. "Die Bürger übernehmen mit der direkten Demokratie mehr und mehr selbst die Verantwortung für eine zukunftsfähige Gestaltung ihrer Kommunen", sagt Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg.


Mit dem Bürgerbegehren wurde ein elf Punkte starker Forderungskatalog an die Stadt Stuttgart übergeben. Das Bündnis "Radentscheid Stuttgart" sammelte dafür insgesamt 35.249 Unterschriften. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind 20.000 gültige Unterschriften nötig. Ziele sind unter anderem die Schaffung neuer Radwege, die sichere Gestaltung von Kreuzungen und Einmündungen und die Verbesserung von Radabstellmöglichkeiten.


"Nach dem Bürgerbegehren "Stuttgart laufd nai" im vergangenen Jahr ist der Radentscheid die nächste erfolgreiche Initiative in Stuttgart, die durch ein Bürgerbegehren Impulse für eine grundlegende Debatte zur Stadtentwicklung setzt", so Sarah Händel.

Der aktuelle Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie e.V. belegt eine wachsende Zahl an Bürgerbegehren für bessere Radverkehrsinfrastrukturen und Verbesserungen des ÖPNVs in ganz Deutschland. Seit 2016 wurden zehn Bürgerbegehren für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik initiiert, darunter in Großstädten wie München, Frankfurt und Stuttgart.


Im weiteren Verlauf zählt die Stadt Stuttgart nun die tatsächlich gültigen Unterschriften und prüft die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Innerhalb von zwei Monaten muss der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Hierbei handelt es sich um eine rein formale und keine inhaltliche Entscheidung. Der Gemeinderat kann das Bürgerbegehren auch durch einen Ratsbeschluss übernehmen. Übernimmt er das Bürgerbegehren nicht und ist es formal zulässig, muss der Gemeinderat einen Termin für den Bürgerentscheid festlegen. Der Bürgerentscheid findet spätestens vier Monate nach der Zulässigkeitsentscheidung statt. Dann wären alle bei einer Kommunalwahl wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts aufgerufen, über die Umsetzung der Ziele des Radentscheids abzustimmen.