Volksantrag zu Artenschutz zeigt belebende Wirkung der direkten Demokratie

Mehr Demokratie: Volksbegehren sind Motor für politische Beteiligung

Baden-Württemberg entdeckt die direkte Demokratie auf Landesebene für sich. Als Reaktion auf das erste Volksbegehren der Landesgeschichte haben landwirtschaftliche Verbände die Sammlung für einen Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ angekündigt. „Der Volksantrag ist ein vollkommen legitimes Mittel, um politische Forderungen an die Landespolitik zu adressieren“, sagt Edgar Wunder, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg, Fachverband für direkte Demokratie.

 

Der Volksantrag ist dabei eine direkte Reaktion auf das derzeit laufende Volksbegehren Artenschutz - das erste Volksbegehren in der Geschichte Baden-Württembergs. „Es ist jetzt schon deutlich, wie Volksbegehren Diskussionsräume öffnen und Bürger zur politischen Beteiligung motivieren“, so Wunder weiter. Gleichzeitig bedauert er die Unschärfe der Forderungen des Volksantrags: „Der Volksantrag ist in diesem Fall eher eine bloße Wortmeldung ohne spezifische Forderungen. Wer konkrete Maßnahmen zum Artenschutz will, muss deshalb letztlich das Volksbegehren unterstützen, weil der damit konkurrierende Volksantrag hier leider kaum etwas bietet.“

 

Für das Volksbegehren ergeben sich nach Ansicht des Fachverbands durch den konkurrierenden Volksantrag keine rechtlichen Konsequenzen. „Die einzige Folge des Volksantrags ist eine verstärkte Debatte um das Thema Artenschutz. Das Volksbegehren wird dadurch aber keineswegs obsolet, weder rechtlich noch politisch“, so die Einschätzung von Wunder.

 

Das politische Instrument des Volksantrags gibt es in Baden-Württemberg seit 2015. Damit kann ein Thema auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt werden. Notwendig sind dafür 40.000 Unterschriften. Zur Unterschrift berechtigt sind alle, die auch bei der Landtagswahl wahlberechtigt sind.