Vorschläge des Städtetags für verbesserte Bürgerbeteiligung:

Für mehr unverbindliche Bürgerbeteiligung, aber bei direkter Demokratie wenig Mut

Der Städtetag will mit seinen Empfehlungen zur Bürgermitwirkung in der Kommunalpolitik dem veränderten Demokratieverständnis der Bürger Rechnung tragen. Doch es besteht ein starkes Ungleichgewicht bezüglich der Verfahren. „Die Vorschläge des Städtetags zur Verbesserung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind nicht sehr weitreichend“, bedauert Reinhard Hackl vom Verein Mehr Demokratie e.V. „Vor allem bei den Knackpunkten der Reform fehlt uns der Mut. Hier gibt es nur Fortschritte im Millimeterbereich! Im Jahre 2011 gab es gerade einmal acht Bürgerentscheide in Baden-Württemberg, einem Land mit 1110 Gemeinden. Es ist höchste Zeit, die Hürden aus dem Weg zu räumen, an denen Bürgerinitiativen immer wieder unnötig scheitern, wenn sie Politik mitgestalten wollen. Dazu gehört vor allem die Zulässigkeit der Bauleitplanung und die Abschaffung der Frist für Bürgerbegehren,“ erklärt Hackl.


Der Städtetag erkennt die direkte Mitbestimmung durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als unverzichtbarer Bestandteil der Bürgerbeteiligung an und unterstreicht den Wert der direkten Demokratie. Diese sei ein legitimer Eingriff in die Entscheidungsfindung, der nicht als „kommunalpolitischer Unfall" missinterpretiert werden dürfe. Doch eine Ausweitung der verbindlichen Mitspracherechte scheint nicht angestrebt zu werden. „Bewährte Regelungen, wie sie seit vielen Jahren in Bayern gelten, sollen nicht übernommen und bestehende Stolperfallen nur wenig entschärft werden“, so Hackl.


So lehnt der Städtetag etwa die Zulässigkeit von Bürgerentscheiden während eines Bauleitplanverfahrens ab, obwohl an vielen Beispielen deutlich wurde, dass die Bürgerschaft, vor allem bei Großprojekten wie auch Stuttgart 21, daran besonderes Interesse hat. „In Bayern ist die Bauleitplanung seit über 15 Jahren zulässig und es gibt keine Probleme mit der Rechts- oder Planungssicherheit für Projekte. Auch ein Begehren ohne Frist hat sich in Bayern als völlig problemlos erwiesen“, gibt Hackl zu bedenken. „Ein Festklammern an der Frist macht die Bürger zu Nein-Sagern, wenn noch nicht einmal klar ist, wie ein Projekt genau aussehen wird. Das kann für den Gemeinderat unschön enden. Der Bürgerentscheid in Villingen-Schwenningen vom 21. Oktober ist ein gutes Beispiel. Dort war die Bürgerinitiative aufgrund der Frist zu schnellem Handeln gezwungen, obwohl noch keine konkreten Planungen zum neuen Rathaus vorlagen. Der Gemeinderat ist in der Abstimmung vernichtend abgestraft worden, da eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen war und später ein Begehren nicht mehr möglich gewesen wäre. Unser Fazit: Das eigentliche Problem ist, dass Details zur Planung oft erst Monate oder sogar Jahre nach dem Grundsatzbeschluss der Gemeinde bekannt werden, dann aber ist die Frist abgelaufen. Die vom Städtetag zugebilligte Fristverlängerung auf 3 Monate ist daher nur ein vermeintliches Geschenk an die Bürger, “ so Hackl.


Insgesamt laufen die Reformempfehlungen für die direkte Demokratie Gefahr wirkungslos zu bleiben. Wer die direkte Demokratie für ein belebendes Element einer bürgernahen Kommunalpolitik hält, muss definitiv mehr tun, um eine echte Einladung an die Bürgerschaft auszusprechen“, betont Hackl.


Mehr Informationen zu den Reformknackpunkten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: <link http: www.mitentscheiden.de>

www.mitentscheiden.de/8862.html


Und zur Reformhistorie der kommunalen Demokratie in Baden-Württemberg: <link http: www.mitentscheiden.de>

www.mitentscheiden.de/9057.html