Unsere Reformvorschläge
Als Ergebnis unserer jahrelangen Bemühungen als Fachverband sind zum 1. Dezember 2015 auf Beschluss des Landtages verbesserte Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Kraft getreten. Was alles geändert wurde, können Sie einer kurzen Übersicht entnehmen. Diese Neuregelungen stellen eine wichtige Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger dar, die ein Bürgerbegehren planen. Sie bedeuten mehr Fairness bei Bürgerentscheiden.
Trotzdem ist kaum zu bestreiten, dass Baden-Württemberg im Vergleich zu den Nachbarländern Bayern und Rheinland-Pfalz in vielerlei Hinsicht immer noch relativ restriktive Regelungen besitzt – mit vielen unnötigen bürokratischen Hürden, die es in Rheinland-Pfalz und Bayern so nicht gibt. Um Vergleiche mit unseren Nachbarländern ziehen zu können, haben wir die in Baden-Württemberg geltenden Regelungen in einer Tabelle mit denen in Bayern und Rheinland-Pfalz verglichen. Auch in Rheinland-Pfalz wurden die Regelungen Ende 2015 reformiert, so dass ein direkter Vergleich besonders lohnt.
Im Rahmen des Entstehungsprozesses des zum 1.12.2015 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Gesetzes haben wir 2014 für die Landespolitik ein Gutachten erstellt, in dem wir ausführlich darlegen, wo, warum und in welcher Weise wir Reformbedarf sehen. Einige der im Gutachten genannten Punkte wurden mit der Änderung der Gemeindeordnung Ende 2015 bereits umgesetzt, viele jedoch noch nicht. Insbesondere steht in Baden-Württemberg noch aus:
- Die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf der Landkreisebene.
- Die Abschaffung der unnötigen – aber formaljuristisch trickreichen – Zulassungshürde eines unverbindlichen „Kostendeckungsvorschlags“ bei Bürgerbegehren.
- Eine sinnvolle Staffelung des Abstimmungsquorums beim Bürgerentscheid nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
- Eine Erleichterung für den Gemeinderat, mit einfacher Mehrheit aus eigener Initiative heraus einen Bürgerentscheid beschließen zu können.
- Eine Erleichterung bei der Kompromisssuche, indem dem Gemeinderat ermöglicht wird, einen alternativen Kompromissvorschlag mit zur Abstimmung zu stellen.
All diese Punkte sind in unseren Nachbarländern Bayern und Rheinland-Pfalz bereits umgesetzt und bewährt!
Weitere sinnvolle Reformmöglichkeiten ergeben sich aus unserer Evaluierung der Reform der Gemeindeordnung 2015 zu Bürgerentscheiden.
Wie funktioniert ein Bürgerbegehren?
Wie führe ich ein Bürgerbegehren durch?
Hier das Handbuch zur erfolgreichen Durchführung von Bürgerbegehren herunterladen: