Gemeinsamer Offener Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Landtag
und die Spitzenkandierenden der Parteien zur Landtagswahl

Bürgermeisterabwahlverfahren jetzt – Setzten Sie dem Leiden der Gemeinden ein Ende!

Sehr geehrte Damen und Herren,

als die Bürgermeisterstellvertreter in Appenweier möchten Ihnen mit diesem Brief die unhaltbaren Zustände in unserer Gemeinde schildern und darauf aufbauend gemeinsam mit Mehr Demokratie e.V. die Forderung erheben, nach der Landtagswahl ein Verfahren für eine vorgezogene demokratische Abwahl von Bürgermeistern einzuführen. Dieser offene Brief ist als Ergebnis eines Vor-Ort-Besuchs von Landesvorstandsmitgliedern von Mehr Demokratie e.V. am 5.2.2026 bei uns in Appenweier entstanden.

Uns geht es dabei nicht um parteipolitische Interessen. Wir Bürgermeisterstellvertreter gehören unterschiedlichen Parteien und Fraktionen an. Uns eint die Verantwortung für unsere Gemeinde. In Ausnahmefällen – und einen solchen erleben wir derzeit in Appenweier – braucht eine Kommune ein rechtsstaatliches, demokratisches Instrument, um für den Fall eines untragbar gewordenen Bürgermeisters handlungsfähig zu bleiben und Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Die Rechtsaufsicht hat sich aus unserer Sicht hier nicht als hilfreich erwiesen.

Der Gemeinderat von Appenweier hat am 15. September 2025 einstimmig Herrn Bürgermeister Lorenz zum Rücktritt von seinem Amt aufgefordert. Dies ist die Konsequenz aus vielfältigen Erfahrungen und Problemen mit ihm, die sich so zusammenfassen lassen:

1. Zerstörung der Verwaltung in Schlüsselbereichen

Die Eskalation betrifft insbesondere jene Bereiche, die eng mit dem Bürgermeister zusammenarbeiten müssen oder mussten: Hauptamt, Personalamt, Personalratsvorsitz und Assistenzstellen. Genau dort kam es zu den meisten Kündigungen, Langzeiterkrankungen und Ausfällen. Nahezu alle Mitarbeitenden, die im direkten Arbeitsumfeld von Bürgermeister Lorenz tätig waren, haben die Verwaltung verlassen oder sind krankgeschrieben. Mehrere Mitarbeitende, darunter auch ein an Burnout erkrankter leitender Mitarbeiter, berichten, dass sie durch Herrn Lorenz unter erheblichen psychischen Druck gesetzt worden seien – obwohl ihm deren gesundheitlicher Zustand bekannt gewesen sei. Es wird geschildert, dass sie Kündigungsandrohungen, Demütigungen und Einschüchterungen eingesetzt worden seien, um unliebsame Personen aus der Verwaltung zu drängen. Diese Vorgänge begründen den Verdacht der Nötigung (§ 240 StGB) sowie der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) und sind Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Prüfungen.

Die systematische Erosion der Schlüsselstellen der Verwaltung hat die Gemeinde in einen Zustand geführt, in dem selbst grundlegende Funktionen wie Gehaltsabrechnungen und Organisation nicht mehr zuverlässig gewährleistet sind.

2. Mutmaßlicher Amtsmissbrauch, Befangenheit und Vorteilsnahme

Nach vorliegenden Informationen soll Herr Bürgermeister Lorenz versucht haben, ein Grundstück zu erwerben, das Teil eines neuen Baugebiets werden sollte. Den Namen des Eigentümers und die Information über die künftige Nutzung soll er ausschließlich aufgrund seiner Amtsstellung erlangt haben. Trotz dieses persönlichen Interesses habe er die Sitzungen zum Baugebiet geleitet und an den Abstimmungen teilgenommen, obwohl bereits die Kaufabsicht eine Befangenheit begründet.

Daraus ergibt sich der Verdacht eines Verstoßes gegen die Befangenheitsregeln der Gemeindeordnung sowie einer unzulässigen Nutzung dienstlich erlangter Informationen.

3. Mutmaßliche Manipulation amtlicher Protokolle

Im Ratsinformationssystem sowie im amtlichen Protokoll, das im Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde, wurde ein Abstimmungsergebnis abweichend vom tatsächlichen Verlauf dargestellt. Ein tatsächlich einstimmiger Beschluss erschien nachträglich nicht mehr einstimmig. Dieser Vorgang begründet den Verdacht der Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) und steht exemplarisch für erhebliche Defizite bei der rechtskonformen Sitzungsleitung.

4. Missachtung des Gemeinderats und Scheitern jeder Zusammenarbeit

Herr Bürgermeister Lorenz verweigert nach übereinstimmender Wahrnehmung des Gemeinderats systematisch Auskünfte, Informationen und Transparenz. Notwendige Unterlagen werden häufig nur nach massivem Drängen oder gar nicht zur Verfügung gestellt. Nichtöffentliche Sitzungen, formelle Rügen, persönliche Gespräche sowie eine externe professionelle Mediation blieben wirkungslos. Ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten ist nicht mehr möglich. Der Bürgermeister beleidigt uns, missachtet das Gremium und belügt uns.

Diese Entwicklungen führten zur einstimmigen Rücktrittsforderung des Gemeinderates am 15. September 2025. Diese Forderung besteht weiterhin. Herr Bürgermeister Lorenz hat in seinem Amtseid geschworen, Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Nach Auffassung von uns richtet die Fortsetzung seiner Amtszeit jedoch nachweislich schweren Schaden an Verwaltung, Mitarbeitenden, Ansehen und Funktionsfähigkeit der Gemeinde an.

Die Folgen sind bereits sichtbar:

- über zehn Kündigungen und Abgänge erfahrener Mitarbeitender

- sinkende oder ausbleibende Bewerbungen

- eine überregional geschädigte Reputation der Gemeinde

Es gibt derzeit kein wirksames Instrument, um diesen Zustand rasch zu beenden, während die Kommune weiter leidet.

Deshalb unterstützen wir als die drei Stellvertreter des Bürgermeisters den Vorschlag von Mehr Demokratie e.V. zur Einführung eines geregelten Abwahlverfahrens für Bürgermeister/innen in Baden-Württemberg mit hohen Hürden, nach dem Vorbild anderer Bundesländer, der bei einer Landespressekonferenz am 17.11.2025 im Landtag öffentlich vorgestellt und über den in Presse breit berichtet wurde.

Demnach sollen zwei Wege zu einer vorgezogenen Bürgermeisterabwahl führen: Entweder ein Antrag aus der Bürgerschaft, der von mindestens so vielen Bürger/innen unterzeichnet sein muss, wie der Bürgermeister bei seiner letzten Wahl an Stimmen erhalten hat, oder ein Antrag von drei Vierteln aller Gemeinderäte. Werden diese hohen Hürden erreicht, findet ein Bürgerentscheid über die Abwahl statt. Dieser Regelungsvorschlag orientiert sich an den vergleichbar höchsten Hürden anderer Bundesländer, die eine solche Abwahlmöglichkeit schon haben (vgl. Sachsen).

An die Bedenkenträger appellieren wir gemeinsam, den Widerstand gegen eine solche Regelung aufzugeben. Die Menschen in unserem Land erwarten, dass unsere Demokratie auch für derartige Ausnahmefälle demokratische Auswege aufzeigt und die Menschen vor Ort nicht mit ihrem Problem alleine gelassen werden. Leider ist Appenweier kein Einzelfall, exemplarisch seien nur Niederstetten und Wutach als weitere Beispiele für eine derartige hochproblematische Konstellation genannt.

Bitte setzen Sie sich nach der Landtagswahl für die Einführung einer solchen Abwahlmöglichkeit ein.

Mit freundlichen Grüßen

 

Wendelin Huschle Matthias Schöttler Ludwig Kornmeier Edgar Wunder

(CDU) (Freie Wähler) (Bündnis 90/Die Grünen) (Mehr Demokratie)