Satzung des Landesverbands Baden-Württemberg von Mehr Demokratie e.V.
zuletzt geändert durch die Mitgliederversammlung vom 22.April 2017
§ 1 Landesverband
(1) Der Landesverband Baden-Württemberg des Vereins Mehr Demokratie e.V. hat die Aufgabe, im Sinne der Dezentralisation und Subsidiarität die Vereinsarbeit auf dem Gebiet Baden-Württemberg zu organisieren und verantwortlich zu gestalten. Er fördert diese Arbeit durch Regionalgruppen und Arbeitskreise. Der Landesverband vertritt die Angelegenheit des Vereins auf der Ebene der Regionen und des Landes nach außen.
(2) Dem Landesverband gehören grundsätzlich alle Vereinsmitglieder an, die im Gebiet dieses Bundeslandes ihren ständigen Wohnsitz haben.
§ 2 Landesmitgliederversammlung
Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes und wird mindestens einmal jährlich abgehalten. Sie beschließt über alle wesentlichen Angelegenheiten des Landes verbandes. Weitere Organe des Landesverbandes können nur von der Landesmitgliederversammlung bestellt werden.
§ 3 Landesvorstand
(1) Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern und wird von den bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern alle zwei Jahre gewählt. Näheres kann eine Wahlordnung festlegen. Der Landesvorstand ist für die täglichen Geschäfte des Landesverbandes zuständig und vertritt den Landesverband nach außen. Er ist der Landesmitgliederversammlung umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig.
(2) Ein Mitglied des Landesvorstandes kann von der Landesmitgliederversammlung aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen werden.
(3) Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung des Vorstands.
§ 4 Finanzen
Der Landesverband führt einen eigenen Haushalt. Der Landesvorstand verwaltet durch ein von ihm gewähltes Mitglied des Landesvorstandes die Konten des Landesverbandes. Die Kassenprüfung geschieht durch den Bundesverband von Mehr Demokratie e.V. Zusätzlich kann die Landesmitgliederversammlung dazu auch eigene Kassenprüfer wählen.
§ 5 Ergänzende Bestimmungen
Die Landesmitgliederversammlung beschließt mit 2/3-Mehrheit über Satzungsänderungen. Die Bestimmungen der Satzung des Vereins Mehr Demokratie e.V. finden entsprechend ergänzende Anwendungen, soweit diese Landessatzung keine Regelung vorsieht.
Alles weitere regelt die Vereinssatzung auf Bundesebene


