Bürgermeister-Abwahl: Regierung auf Holzweg!

Hackl: Bürger, nicht Bürokraten sollten entscheiden. Klare Schwellwerte statt unbestimmter Rechtsbegriffe

Die neue Landesregierung will Bürgermeisterinnen und Bürgermeister laut Koalitionsvertrag leichter aus dem Amt entfernen können – wegen „objektiver Amtsunfähigkeit“ oder „schwerer Pflichtverletzungen“. Zuständig wäre die staatliche Rechtsaufsicht. Das bewährte Verfahren anderer Bundesländer ist überzeugender: Dort kann die Bürgerschaft Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abwählen – rechtssicherer und schneller. Dazu erklärt Reinhard Hackl erklärt, Landesvorstand des Fachverbands Mehr Demokratie:

„Bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die für ihre Gemeinde untragbar geworden sind, geht es meist nicht um klar beweisbare Amtsunfähigkeit oder schwere Pflichtverletzungen. Entscheidend ist ein massiver und dauerhafter Vertrauensverlust. Unbestimmte Rechtsbegriffe führen dagegen zu jahrelangen Gerichtsverfahren. In dieser Zeit bleibt die betroffene Person im Amt, obwohl sie politisch handlungsunfähig sein kann.

Deshalb braucht es klare Schwellenwerte. Ein Abwahlverfahren sollte beginnen können, wenn etwa drei Viertel des Gemeinderats es beantragen oder mehr Bürgerinnen und Bürger unterschreiben, als die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bei der letzten Wahl Stimmen erhalten hat. Abgewählt wäre die betreffende Person dadurch noch nicht: Darüber entschiede ein Bürgerentscheid. Das heißt: Die Bürgerinnen und Bürger stimmen ab. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister könnte das Vertrauen der Bürgerschaft zurückgewinnen und im Amt bleiben.

Wer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wählt, sollte sie bei massivem Vertrauensverlust auch wieder abwählen können. Die Landesregierung soll deshalb ein vorzeitiges, bürgergetragenes Abwahlverfahren ermöglichen, statt problematische Amtsverhältnisse durch Behörden und langwierige Prozesse bis zum Ende der achtjährigen Amtszeit fortzusetzen. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass ein solches Verfahren funktioniert und das Amt nicht unattraktiver macht.“

Die Forderungen von Mehr Demokratie in Kürze:

  • Ein vorzeitiges Abwahlverfahren in Baden-Württemberg einführen.
  • Die Entscheidung über die Abwahl in die Hände der Bürgerschaft legen.
  • Massiven und dauerhaften Vertrauensverlust als Abwahlgrund anerkennen.
  • Unbestimmte Begriffe wie „Amtsunfähigkeit“ und „schwere Pflichtverletzung“ vermeiden.
  • Klare gesetzliche Schwellenwerte festlegen.
  • Ein Abwahlverfahren ermöglichen, wenn:
    • drei Viertel des Gemeinderats es beantragen oder
    • mehr Unterstützungsunterschriften vorliegen, als die amtierende Bürgermeisterin oder der amtierende Bürgermeister bei der letzten Wahl Stimmen erhalten hat.
  • Die endgültige Entscheidung durch einen Bürgerentscheid treffen lassen.
  • Der betroffenen Person im Bürgerentscheid die Möglichkeit geben, das Vertrauen der Bürgerschaft zurückzugewinnen.
  • Langwierige Verfahren durch Rechtsaufsichtsbehörden und Gerichte vermeiden.
  • Untragbare Zustände nicht bis zum regulären Ende der achtjährigen Amtszeit fortbestehen lassen.