Donzdorf
Für eine Weisung an die Gemeindevertreter im Zweckverband "Gewerbepark Lautertal"
Status: Begehren eingereicht am 14.9.2020 / Mehrheit für Bürgerinitiative am 28.2.2021 (Quorum erreicht)
Träger: Bürgerinitiative
Kurz & knapp:
Die Gemeinden Donzdorf, Süßen, Lauterstein und Gingen planen gemeinsam ein interkommunales Gewerbegebiet unter dem Namen "Gewerbepark Lautertal". Dazu wurde bereits 2015 die Zweckgemeinschaft Gewerbepark Lautertal gegründet.
Da der Gewerbepark vollständig auf Donzdorfer Gemarkung liegen wird, wurde besonders in dieser Gemeinde Kritik an dem Projekt geübt. Während der Zweckverband sich Wirtschaftswachstum und damit verbunden steigende Einnahmen für die beteiligten Kommunen erhoffen, sind etliche Donzdorfer weniger optimistisch. Sie beklagen, dass es sich bei der 28 ha großen Fläche um Ackerland handelt, das nicht nur landwirtschaftlich und ästhetisch, sondern auch ökologisch wertvoll sei. Zudem liegen archäologische Befunde vor, denenzufolge unter dem Areal wertvolle keltische Hinterlassenschaften, darunter möglicherweise ein Fürstengrab, zu finden sind, was das Gebiet kulturell wertvoll mache.
Letztlich gründete sich eine Bürgerinitiative, die ein Bürgerbegehren gegen den Gewerbepark anstrebte. Die komplexe rechtliche Lage angesichts der Mitgliedschaft in einem Zweckverband ließ die Aussichten zu unsicher erscheinen. Dies zwang die Initiative dann, zwei Begehren zu starten - in der Hoffnung, mindestens eines der beiden sei am Ende zulässig.
Das erste Begehren zielt auf den Austritt aus dem Zweckverband.
Das zweite Begehren strebt eine Weisung an die Donzdorfer Gemeindevertreter im Zweckverband an, auf die Einstellung der Planungen hinzuwirken. Die Fragestellung lautet: "Sind Sie dafür, dass den Vertretern der Stadt Donzdorf im Zweckverband 'Gewerbepark Lautertal' die Weisung erteilt wird, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands den Antrag zu stellen, das laufende Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Gewerbegebiet Lautertal unverzüglich einzustellen und im Sinne dieses Antrags abzustimmen?"
Die Initiative kündigte am 7. Juli 2020 den Beginn der Unterschriftensammlung an und sammelte bis zum 12. September, am 14. September wurden dann beide Begehren eingereicht. Benötigt wurden jeweils rund 600 Unterschriften. Bei Feststellung von je über 700 gültigen Unterschriften stellte die Verwaltung im Einvernehmen mit den Vertrauenspersonen die Zählung ein.
Der Gemeinderat befand am 2. November über die Zulässigeit. Beide Begehren wurden für zulässig erklärt. Die beiden Bürgerentscheide wurden mit knapper Mehrheit auf den 28. Februar 2021 gesetzt - und nicht, wie die Vertrauenspersonen gehofft hatten, auf den Tag der Landtagswahl am 14. März.
Einen Monat vor dem Entscheid, am 27. Januar, diskutierten der Bürgermeister sowie eine der Vertrauenspersonen in einem lokalen Radiosender. Die Sendung wurde am Sonntag, den 31. Januar, wiederholt.
Am 18. Februar fand in der Stadthalle unter strengen Hygieneauflagen eine Informationsveranstaltung statt. Für die persönliche Teilnahme bestand wegen knapper Plätze eine Anmeldepflicht, aber die Veranstaltung wurde auch gestreamt und Fragen konnten per Chat gestellt werden.
Die Universität Heidelberg führt eine Studie zu dem Bürgerentscheid durch und sagte den Ausgang sehr präzise voraus.
67,3 % der Abstimmenden sprach sich für die im Begehren geforderte Weisung aus. Da das Zustimmungsquorum klar überschritten wurde, liegt ein gültiger Bürgerentscheid vor.
Ergebnisse des Bürgerentscheids
Stimmberechtigte: 8.428
Abgegebene Stimmen: 5.092 (= 60,4 %)
Ja-Stimmen: 3.414 (= 67,3 %)
Nein-Stimmen: 1.662 (= 32,7 %)
Zustimmungsquorum von 20 %: 1.686
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