Bürgerentscheidsbilanz 2012

2012 hat es insgesamt 24 Verfahren in den 1100 Gemeinden im Land gegeben. 21 wurden von den Bürgern angestoßen und 3 Mal hatte der Gemeinderat ein sogenanntes Ratsreferendum beschlossen, um die Bürger zu einem Thema abstimmen zu lassen. Von den 21 Bürgerbegehren sind 9 bis zum Entscheid gelangt. Ein weiteres Begehren wurde vom Gemeinderat übernommen.

 

 

Drei Mal hat sich die Bürgerinitiative mit ihrem Vorschlag an der Abstimmungsurne durchgesetzt, 3 Mal stimmte die Bürgerschaft gegen den Vorschlag der Initiative und 3 Mal (plus zusätzlich auch in einem Ratsreferendum) haben zwar die Mehrheit der Bürger für den Vorschlag gestimmt, aber das geltende 25-Prozent-Quorum wurde verfehlt. Das heißt: Trotz eines Mehrheitsbeschlusses erlangten diese Abstimmungen keine rechtliche Gültigkeit und die Entscheidung in der Sache ging zurück an den Gemeinderat. Von den übrigen 11 Bürgerbegehren sind und 3 zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, 3 abgebrochen und 5 als unzulässig befunden worden.

 

2012 sind demnach 44 Prozent der Bürgerbegehren im Entscheid unecht gescheitert oder aufgrund der heute geltenden Hürden für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene unzulässig gewesen.

 

Übersicht über die Verfahren 2012 zum Download (pdf).

 

Stand: 15.2.2013

Bürgerentscheide und Ratsreferenden ab 2006

Eine tabellarische Übersicht mit einer genaueren Aufschlüsselung der Bürgerbegehrensfälle über die Jahre 2006 bis heute finden Sie hier.

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