Bürgerentscheidsbilanz 2014

2014 erreichte Baden-Württemberg mit lediglich 6 Bürgerentscheiden einen direktdemokratischen Tiefpunkt. Insgesamt wurden 19 neue Verfahren in den 1101 Gemeinden angestoßen, wobei nicht alle im gleichen Jahr zu Ende kamen. Angestoßen wurden 15 Bürgerbegehren (Bb) und 4 Ratsbegehren (Rb).

 

Bürgerbegehren

Von den Bb führten 6 zu einem Entscheid, die restlichen acht wurden aus verschiedenen Gründen für unzulässig erklärt. Das Vefahren in Salem wegen eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlags, in Schopfheim wegen einer unkonkreten Fragestellung auf dem Unterschriftenblatt. Die restlichen 6 waren ungültig, da sie sich gegen die Bauleitplanung richteten. In Bad Krozingen und Salem übernahm der Gemeinderat nach Ablehnung die Initiativen dieselben in Form eines Ratsbegehrens. Von den 6 Bürgerentscheiden wurden jeweils 3 in 2014 und 2015 entschieden.

2014: Im gleichen Jahr durften Bürger/innen in Isny, Westerstetten und Rielasingen-Worblingen mitbestimmen. Isny und Westerstellten waren nicht im Sinne des Begehrens entschieden worden und in Rielasingen-Worblingen scheiterte man am 25%-Quorum.

2015: In Schömberg, Vörstetten und Gärtringen dagegen fielen die Termine ins Jahr 2015. Schömberg und Vörstetten fielen ebenfalls nicht im Sinne des Begehrens aus. Der Termin für Gärtringen ist weiterhin offen.

 

Ratsbegehren

2014 wurden vier neue Ratsbegehren angestoßen - Tuningen, Salem, Bad Krozingen und Freiburg. Zwei weitere - Sinsheim und Sulz am Neckar - wurden bereits 2013 in die Wege geleitet. Von diesen insgesamt sechs Verfahren die 2014 liefen, wurden drei im gleichen Jahr Entschieden. Zwei Bürgerentscheide fanden 2015 statt und ein Termin ist auf 2016 angesetzt.

2014: Sinsheim und Tuningen wurden nicht im Sinne des Ratsbegehrens entschieden. Salem scheiter unecht am zu hohen Quorum.

2015: Bad Krozingen und Freiburg fanden beide am selben Termin Anfang 2015 statt. Bad Krozingen fiel entgegen dem Sinn des Ratsbegehrens aus und in Freiburg schloss sich das Bürgervotum dem Vorschlag des Gemeinderats an (Im Sinne des Begehrens).

2016: Sulz am Neckar wurde zwar bereits 2013 angestoßen, jedoch ist der Abstimmungstermin erst zur Landtagswahl 2016. So soll eine hohe Beteiligung zur Überwindung des Quorums ermöglicht werden.

 

Von den Insgesamt 6 Bürgerentscheiden sind 2 am hohen Quorum gescheitert. Von den 15 Bürgerbegehren ebenfalls an formalen Kriterien. Der Ausschluss der Bauleitplanung ist weiterhin das größte Hindernis für ein Bürgerbegehren. An ihm scheiterten 6 Bb. Durch die Reformen - Herabsenkung des Quorums, Öffnung des Aufstellungsbeschlusses in der Bauleitplanung, usw. - wird die Anzahl gescheiterter Bürgerbegehren dramatisch abnehmen.

 

- Übersicht aller Fälle des Jahres 2014

- Die aktuelle Bürgerbegehrensbilanz 2014 und die Zahlen der Vorjahre im Vergleich

- Aktuelle Übersicht zu den direktdemokratischen Verfahren in den Kommunen im Jahr 2014 mit Detailberichten: http://www.mitentscheiden.de/10393.html

- Unsere Pressemitteilung zur Bilanz finde Sie unter folgendem Link: http://tinyurl.com/nfpa5mq