Stuttgart

Für die Kündigung des Finanzierungsvertrags vom April 2014

 

Träger: BI Kopfbahnhof-21 („K-21“); BB „Storno 21“

Status: Begehren am 17.12.2014 eingereicht / Unzulässig wg. rechtswidrigem Ziel 02.07.2015

Kurz & knapp:

Die BI K-21 hat unter dem Titel „Storno 21“ ein drittes Bürgerbegehren eingeleitet. Sie hat bereits im Oktober 2013 mit der Sammlung der 20.000 notwendigen Unterschriften begonnen und diese am 17. Dezember 2014 an OB Fritz Kuhn (Grüne) übergeben. Das Begehren richtet sich gegen die Tatsache, dass der Kostenrahmen weit überschritten wurde und der Bahn bereits drei Jahre vorher eine etwaige Explosion bekannt war. Diese wurden laut der BI mit Einsparpotentialen „schön gerechnet“.

Die BI fordert daher eine Kündigung des Finanzierungsvertrages vom April 2009. Dadurch würde das Projekt per se nicht abgebrochen werden. Eine erste Prüfung des stastistischen Amtes der Stadt ergab, dass von den erforderlichen 20.000 Unterschriften noch 900 fehlten. Das Rechtsamt der Stadt prüft das Bürgerbegehren, zudem nimmt auch Professor Christian Kirchberg eine Prüfung der Initiative vor. Frühestens Ende März oder sogar erst Ende April will sich der Gemeinderat mit der Frage einer Zulässigkeit befassen. 

Der Gemeinderat folgte am 2. Juli 2015 der Empfehlung der Verwaltung und OB Fritz Kuhns, die beiden Bürgerbegehren zu S-21 abzulehnen. Der Gutachter Prof. Christian Kirchberg konnte keine "konkreten Anhaltungspunkte" erkennen, dass durch das Projekt das Allgemeinwohl betroffen sein würde. Zudem richtete sich das Begehren gegen ein "rechtswidriges Ziel", da es die Stadt aufforderte vertragsbrüchig zu werden. Die Kostenexplosion betreffe laut ihm nicht die Stadt, sondern das Land. Die Stadt sei von einer weiteren Kostensteigerung finanziell nicht betroffen. Somit entzog er der Argumentationsbasis jeglichen Boden und verwarf die Rechtfertigung für einen Ausstieg aus den Verträgen. Der BI bleibt nun der Rechtsweg offen.

 

Hintergrund:

„Jeder Kaufvertrag für einen Kühlschrank oder ein Auto ist kündbar, wenn der Verkäufer plötzlich einen um die Hälfte höheren Kaufpreis ansetzt“, so Egon Hopfenpitz. Er war langjähriger Leiter des Stuttgarter Hauptbahnhofs und ist nun einer der Vertrauensleute des BB. Im Dezmeber 2012 musste die Deutsche Bahn AG einräumen, dass vorher veranschlagte Kostendeckel um 2,3 Milliarden überschritten wird. Mitte der 90er Jahre lagen die Schätzungen noch bei 2,46 Mrd. Euro. Bei Baubeginn 2010 lagen sie bereits bei 4,088 Mrd. Euro (vorläufiger Kostendeckel) und 2012 korrigierte die Bahn nochmals nach oben. Jetzt sollten die Kosten 6,5 Milliarden Euro betragen.

Auch Peter Conradi, langjähriger SPD-Abgeordneter für Stuttgart im Bundestag und Vertrauensperson der BI, möchte verhindern, dass die Bahn später gerichtlich eine Beteiligung der Stadt erzwingen kann, obwohl die Kosten explodiert sind und diese Explosion wissentlich verschwiegen wurde. Wegen der „verschwiegenen Kostenexplosion [sei] eine wesentliche Vertragsgrundlage entfallen“, die eine Kündigung möglich mache. Die Initiatoren gehen davon aus, dass die Kosten auf 10 Mrd. Euro steigen könnten. Auch ein Gutachten des Umweltbundesamtes rechnet mit Kosten zwischen 9-11 Mrd. Euro, was im schlimmsten Fall beinahe einer Verdreifachung des urprünglich angesetzten Kostendeckels bedeuten würde. Inwiefern die Stadt in der Pflicht wäre, die gestiegenen Kosten mitzutragen, ist noch nicht abschließend geklärt.

 

Weitere Informationen:

http://www.kopfbahnhof-21.de/s21-gegner-fordern-gesicherte-faktenbasis-fuer-buergerentscheid-storno-21-gegen-bahnbetrug/

Seite der BI:http://www.kopfbahnhof-21.de/