Rettet unsere Stimmen auch in Baden-Württemberg. Jetzt für die Ersatzstimme unterschreiben!
Bei jeder Wahl in Deutschland fallen tausende von Stimmen einfach unter den Tisch. Wenn in Baden-Württemberg am Sonntag Landtagswahlen wären, würden satte 10,5% der Stimmen nicht im Landtag vertreten. Das wollen wir nicht mehr hinnehmen - die Zeit für die Ersatzstimme ist gekommen!
Unsere Demokratie kann es sich nicht länger leisten, so viele Stimmen einfach im Papierkorb verschwinden zu lassen. Die Lösung ist einfach: die Einführung einer Ersatzstimme. Dabei wird bei der Wahl vorsorglich eine weitere Partei angekreuzt. Scheitert die präferierte Partei an der 5-Prozent-Hürde, zählt die Ersatzstimme.
Fordern Sie jetzt mit uns die Ersatzstimme für alle Landtagswahlen und die Bundestagswahl ein! Unterschreiben Sie jetzt unseren Aufruf!
Wir wollen mit diesem Aufruf eine Bürgerbewegung für die Ersatzstimme starten und zeigen, dass immer mehr Menschen hinter dieser Idee stehen.
Landtagswahlrecht: Landtag soll sich nicht aufblähen, aber das Wahlrecht sollte darüber hinaus modernisiert werden!
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Reform des Landtagswahlrechts
Mehr Demokratie e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform des Landtagsrechts der FDP-Fraktion hinsichtlich der Einhaltung der Sollgröße des Landtages von 120 Abgeordneten. Es macht Sinn, wahlrechtliche Maßnahmen gegen die weitere Vergrößerung des Landtags anzugehen. Ein zu stark aufgeblähtes Parlament kann der Demokratiequalität schaden, weil es Abläufe ineffizienter macht. Des Weiteren spricht sich eine übergroße Mehrheit der Bevölkerung (78%) * gegen ein überdimensionales Parlament aus. Der sicherste Weg, eine Sollgröße von 120 Abgeordneten sicherzustellen, ist es, die Zahl der Direktmandate in den Wahlkreisen deutlich zu reduzieren. Dies führt zu einer massiven Reduktion der Ausgleichsmandate und damit der Abgeordneten. Hierbei bietet es sich an, wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen, die bereits bestehenden 38 baden-württembergischen Bundestagswahlkreise als Grundlage zu nehmen. Dies verhindert jahrelange Streitereien zwischen den Parteien und Versuche parteipolitische Vorteile aus der neuen Wahlkreis Zusammensetzung zu ziehen.
Dennoch ist aus Mehr Demokratie Sicht festzuhalten, dass im vorliegenden Gesetzentwurf, über den der Landtag heute am 8.März in erster Lesung berät, wichtige innovative Schritte fehlen. Zum einen könnte die Legitimität der Landtagsabgeordneten stark erhöht werden, wenn man einen Wahlkreis nur noch mit absoluter Mehrheit gewinnen könnte. Dazu wäre es jedoch impraktikabel, bei Wahlkreismandaten zwei bis drei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten durchzuführen. Sinnvoll ist für das Ziel einer guten Legitimation, das englischsprachigen Ländern gut bewährte System der „integrierten Stichwahl“ oder „Rangfolgewahl, dass mit nur einem Wahlgang auskommt. Hierbei werden die Kandidierenden von den Wählenden in eine Präferenzreihenfolge (Durchnummerierung) gebracht. Der Kandidat mit den wenigsten Erstimmen wird aus dem Rennen genommen und seine Stimmen werden anhand der angegebenen Zweitpräferenz an die übrigen Kandidierenden weiterverteilt, so lange bis ein Kandidat oder eine Kandidatin über 50 Prozent der Stimmen auf sich vereint.
Um ein vielfältigeres Parlament zu erhaltet bietet sich außerdem die Bildung von Mehrmandatswahlkreise an. Das sind große Wahlkreise, in denen pro Wahlkreis mehrere Direktmandate vergeben werden. Dies würde die Chance kleinerer Parteien erhöhen, ebenfalls Direktmandate zu gewinnen.
Die ausführliche Stellungnahme unseres Landesvorstands Sprechers Dr. Edgar Wunder der der Anhörung am 18.01.2023 im Innenausschuss des Landtags von Baden-Württemberg, die sich auf die Bewertung des Gesetzentwurfes der FDP fokussiert, finden Sie hier.
*Allensbach Umfrage vom 17.01.2023