Schutz vor Amtsmissbrauch: Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen ermöglichen

Anders als in allen anderen Bundesländern (ausgenommen Bayern) gibt es in Baden-Württemberg kein geregeltes Verfahren zur Abwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durch die Bürgerschaft. Das bedeutet: Selbst bei schwerwiegenden und langanhaltenden Vertrauenskrisen bleiben Kommunen ohne wirksames demokratisches Mittel zur Lösung des Konflikts. Die Aufsichtbehörde erweist sich hier als Papiertiger und schaut oft nur zu. Für eine lebendige und wehrhafte Demokratie ist das ein unhaltbarer Zustand.
Wir fordern daher die künftige Landesregierung von Baden-Württemberg auf, ein gesetzlich geregeltes Abwahlverfahren für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einzuführen.
Ein solches Verfahren soll ausdrücklich nur für Ausnahmefälle gelten und mit hohen Hürden versehen sein. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer schlagen wir zwei mögliche Wege vor:
- Ein Antrag aus der Bürgerschaft, der von mindestens so vielen Wahlberechtigten unterzeichnet wird, wie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin bei der letzten Wahl Stimmen erhalten hat,
oder - Ein Antrag von drei Vierteln aller Mitglieder des Gemeinderats.
Nur wenn diese hohen Voraussetzungen erfüllt sind, findet ein Bürgerentscheid über die Abwahl statt
Diese Regelung orientiert sich bewusst an den strengsten bestehenden Vorgaben in anderen Bundesländern (z. B. Sachsen). Sie schützen vor politischer Willkür, persönlicher Diffamierung oder politischer Kampagnen – schaffen aber gleichzeitig einen demokratischen Ausweg für echte Ausnahmesituationen. Die Abwahlverfahren dienen als Korrektiv – Demokratie bedeutet auch Verantwortung und Rechenschaft. Die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht, dass unsere demokratischen Strukturen auch dann funktionieren, wenn Vertrauen nachhaltig verloren geht. Kommunen dürfen mit solchen Krisen nicht allein gelassen werden.
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (alle, nicht nur Menschen aus Baden-Württemberg, können unterschreiben), fordern die künftige Landesregierung auf: Verankern Sie ein Abwahlverfahren für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Koalitionsvertrag!
Hintergrund:
Immer wieder kommt es in einzelnen Gemeinden zu gravierendem Vertrauensverlust gegenüber gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Dabei geht es um weit mehr als politische Meinungsverschiedenheiten. Beispiele aus Baden-Württemberg – etwa aus Appenweier oder Niederstetten – zeigen Konfliktlagen mit massenhaften Kündigungen in Schlüsselpositionen, Vorwürfen von Mobbing gegenüber Beschäftigten, dem Verdacht auf Manipulation von Sitzungsprotokollen oder der unzulässigen Nutzung von Informationen für private Grundstücksgeschäfte. In solchen Extremfällen sind Gemeinden teils über Jahre hinweg in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder faktisch gelähmt. Die Möglichkeit für ein Abwahlverfahren vor Ablauf der Amtszeit schafft faire demokratische Bedingungen für außergewöhnliche Krisenfälle.
Unterzeichner:innen und Unterzeichner
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