Stuttgart, 28. Oktober 2025 – Der Landesverband Baden-Württemberg von Mehr Demokratie e.V. hat die neueste Ausgabe seiner „MD Informationen Südwest“ veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf einer empirischen Bilanz der beiden großen Reformen der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus den Jahren 2005 und 2015.
Zentrale Erkenntnisse: Deutlicher Anstieg der Bürgerentscheide
Die Analyse von Dr. Edgar Wunder zeigt, dass die Zahl der jährlich in Baden-Württemberg stattfindenden Bürgerentscheide deutlich gestiegen ist: von durchschnittlich 8 pro Jahr (1999–2005) auf durchschnittlich 23 pro Jahr im Zeitraum 2016–2025.
Die Reformen haben dabei maßgeblich zur Entschärfung der Ungültigkeitsproblematik beigetragen, insbesondere durch die Senkung der Zustimmungsquoren. Besonders die Reform 2005 hatte durch die Ausweitung der zulässigen Themen einen wesentlichen Anteil am Fallzahlenanstieg.
Interessant ist das Fazit zur jüngsten Steigerung der Fallzahlen (von 14 auf 23 pro Jahr seit 2016): Diese lässt sich laut Bericht nur durch das Zusammenspiel von drei Faktoren erklären:
- Die Wiederherstellung der Bürgerentscheidsfähigkeit bei einleitenden Verfahrensbeschlüssen zur Bauleitplanung (Reform 2015).
- Die realistische Anpassung der Einreichungsfrist für Bürgerbegehren auf drei Monate (Reform 2015).
- Die intensivierte und professionalisierte Beratungsarbeit von Mehr Demokratie e.V..
Ohne die kostenfreie Beratungstätigkeit von Mehr Demokratie e.V. wäre die Fallzahl nach 2015 voraussichtlich nur marginal gestiegen.
Die „Reform 2025“ wird fällig
Angesichts von weiterhin bestehenden Mängeln – wie häufigen Rechtsstreitigkeiten um Zulässigkeitsfragen und Kostendeckungsvorschläge – fordert Mehr Demokratie e.V. eine Reform im Jahr 2025.
Die wichtigsten Forderungen zur Entbürokratisierung und Verfahrensverbesserung sind unter anderem:
- Einführung einer fakultativen vorgezogenen Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren, um unnötiges Unterschriftensammeln zu vermeiden.
- Ersetzung des umstrittenen Kostendeckungsvorschlags auf Unterschriftenlisten durch eine amtliche Kostenschätzung in der Informationsbroschüre (nach rheinland-pfälzischem Vorbild).
Der gesamte Bericht bietet detaillierte statistische Auswertungen, darunter eine aktuelle Bilanz der Bürgerbegehren im Kalenderjahr 2025 sowie neue Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.



