Baden-Württemberg auf Platz 8: Fachverband stellt Volksentscheidsranking vor

Seit 2015 keine Fortschritte: Im neuen Ranking liegt BW auf Platz 8. Mehr Demokratie e.V. kritisiert CDU und Grüne für den Bruch ihres Koalitionsversprechens und fordert die dringende Entbürokratisierung der Volksbegehren. Lesen Sie die Details zur Untätigkeit der Landesregierung und zum Skandal um fehlerhafte Formulare.

Im heute veröftentlichten Ranking von Mehr Demokratie e.V. zu den Regelungen der Volksbegehren erhält Baden-Württemberg wie bereits in den Vorjahren lediglich die Note 3,5 für seine restriktiven Regelungen. Damit liegt das Land auf dem 8. Platz und hinkt wesentlich bürgerfreundlicheren Regelungen in Ländern wie Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein hinterher. Seit der letzten Reform 2015 gab es in Baden-Württemberg keine Fortschritte mehr zu den Regelungen von Volksbegehren. Deshalb kam trotz mehrerer Versuche kein einziges erfolgreiches Volksbegehren zustande.

Im Koalitionsvertrag der aktuellen baden-württembergischen Landesregierung stand, dass die Regelungen zu Volksbegehren in dieser Legislaturperiode verbessert werden sollten („Wir wollen das Volksabstimmungsgesetz weiterentwickeln“). Geschehen ist nichts, beide Regierungsparteien scheinen das Interesse an dem Thema verloren zu haben. „Wir kritisieren die CDU und die Grünen für diese Untätigkeit und erwarten von einer zukünftigen Landesregierung, dass sie die vielen Konstruktionsmängel der Regelungen zu Volksbegehren und Volksanträgen beseitigt, damit diese direktdemokratischen Instrumente in Baden-Württemberg leichter nutzbar werden“, erklärte der Sprecher des Landesverbands, Edgar Wunder. Notwendig sei nicht eine Absenkung der Quoren, sondern eine Entbürokratisierung des Verfahrens. Beispielsweise müsse eine verbindliche rechtliche Zulässigkeitsfeststellung eines Volksbegehrens vor Beginn großer Unterschriftensammlungen eingeführt werden – damit nicht wie bisher erst zehntausende Unterschriften gesammelt und von den Gemeindeverwaltungen aufwändig geprüft werden müssen, bevor dann alles für ungültig erklärt wird oder vor dem Verwaltungsgerichtshof landet.

Nicht untätig waren hier in den letzten Jahren SPD, FDP und Linke: Sie alle sammelten Unterschriften für Volksbegehren oder Volksanträge, wurden aber von der Landesregierung rechtlich ausgebremst. Das Innenministerium erklärte die meisten Volksbegehren für angeblich unzulässig. Im Fall des von der FDP angestoßenen Volksbegehrens gegen die zunehmende Aufblähung der Zahl der Abgeordneten im Landtag musste sich das Innenministerium Anfang 2025 durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs korrigieren lassen, welches das Volksbegehren für zulässig erklärte. Gleichzeitig stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das vom Innenministerium erstellte amtliche Musterformular für Volksbegehren, enthalten in der amtlichen „Stimmordnung“, fehlerhaft ist und zur Ungültigkeit von Volksbegehren führen kann, weil darin Angaben zu den Vertrauenspersonen fehlen. „Es ist ungeheuerlich, dass das Innenministerium diesen Fehler im amtlichen Formular bis heute nicht korrigiert hat. Die Regierung nimmt damit das formale Scheitern von Volksbegehren wissentlich und willentlich in Kauf“, kritisierte der Sprecher von Mehr Demokratie e.V. Eine „Politik des Gehörtwerdens“, die ernst gemeint sei, sehe ganz anders aus.

+++ Hinweis: Die Pressemitteilung zur bundesweiten Auswertung des Rankings mit Links zu Hintergrundmaterial finden Sie auf der Webseite von Mehr Demokratie:
https://www.mehr-demokratie.de/presse/pressemitteilungen

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Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Edgar Wunder, Landesvorstandssprecher, Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg
Mail: edgar.wunder@mitentscheiden.de
Tel: 0157-37859073

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