Grünes Rumdrucksen bei CETA spielt Partei-Misstrauen in die Hände

Bei CETA ist die Katze aus dem Sack: alles außer Grünes Nein ist unlauter - Rote Linien aus Positionspapier sind klar überschritten!

 

Mit einer Spontan-Aktion bei der Vorstellung des ersten grün-schwarzen Koalitionsvertrages erinnert Mehr Demokratie zusammen mit Campact die Grünen an ihr vor der Landtagswahl noch laut versprochenes NEIN zu CETA.

 

Von Sarah Händel

 

 

 

 

 

 




Anlässlich der wachsweichen Aussagen zu den Freihandelsabkommen im Grün-Schwarzen Koalitionsvertrag fordert Sarah Händel, die Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie Baden-Württemberg: „Jetzt muss Schluss sein mit dem Katz und Maus-Spiel. Die BaWü-Grünen müssen endlich klar Position gegen CETA beziehen!“ Ewige verweise auf Positionspapiere ziehen nicht mehr, da der CETA-Vertragstext bereits vorliegt. „Wir wissen was in CETA drin steht und die selbstdefinierten roten Linien werden mehrfach überschritten!“, so Händel. Die Bundes-Grünen haben sich deswegen schon lange auf ein klares Nein zu CETA festgelegt und ebenso die an der Regierung beteiligen Grünen aus NRW (Beschluss vom 27. April).

 

„Die BaWü-Grünen halten offensichtlich aus koalitionstaktischen Überlegungen mit ihrer Positionierung hinterm Berg oder sind bereit urgrüne Ziele wie besseren Umweltschutz, hohe Standards in der Landwirtschaft und eine effiziente Energiewende für unsicheres Wirtschaftswachstum über Bord zu werfen“, wirft Händel vor. Den Bürger/innen mit Türanhängern vor der Landtagswahl vorzugaukeln CETA und TTIP bei entsprechendem Gefährdungspotenzial abzulehnen und sich dann wegzuducken, heize das steigende Misstrauen gegenüber den Parteien weiter an. „Die Freihandelsabkommen werden immer mehr zur demokratischen Bewährungsprobe, die Menschen erwarten, dass Werte und nicht Machtpolitik in dieser Frage entscheidend sind!“.

 

Im grün-roten Positionspapier vom März 2015 wird selbst indirekter Druck auf die weitere Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen abgelehnt (Punkt 14). In CETA sind aber durch die erstmalige Nutzung einer Negativliste bei weitem nicht alle öffentlichen Dienstleistungen von weiteren Liberalisierungen ausgenommen. Selbst Dr. Hans Jürgen Blinn, der offizielle Beauftragte der Bundesländer zur Beobachtung von TTIP und CETA, diagnostiziert für CETA keinen ausreichenden Schutz der staatlich finanzierten Kultur- und Bildungssysteme (Rote Linien definiert in Punkt 11 und 12 und 14).

 

Das Eckpunktepapier betont den umfassenden Gestaltungsraum und die Entscheidungsfreiheit der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für die Organisation der Daseinsvorsorge (Punkt 14), doch im CETA-Vertragstext verhindern Rachet-Klauseln, dass einmal gemachte Liberalisierungen wieder zurückgenommen werden.

 

Weiter wird unter Punkt 10 das Recht der Vertragsparteien zur Gesetzgebung und Regulierung im öffentlichen Interesse als grundlegendes Prinzip als unverhandelbar und schützenswert bezeichnet. Regelungen zum Investitionsschutz dürften dieses Recht weder direkt noch indirekt beeinträchtigen. „Es ist jedoch nachgewiesen, dass allein die Möglichkeit der Konzerne vor Schiedsgerichten zu klagen Parlamente davon abhält bestimmte Regelungen zum Beispiel zum Verbraucherschutz, zu treffen. Das ist nichts anderes als eine indirekte Beeinträchtigung“, so Händel.

 

 

Dr. Hans Jürgen Blinn, offizieller Beauftragter der Bundesländer zur Beobachtung der Handelsabkommen für Dienstleistungen im Bereiche Kultur und Bildung, zu den negativen Auswirkungen von CETA & TTIP auf die Kultur: www.kulturrat.de/detail.php

 

Beschluss der NRW-Grünen gegen CETA vom 27. April: www.sven-giegold.de/2016/gruene-nrw-ceta-nicht-zustimmungsfaehig-2/