Hier wird nicht nur gewählt: Vier Bürgerentscheide am 26. Mai
Neben der Kommunal- und Europawahl finden höchst interessante Bürgerentscheide in Altshausen, Herrenberg, Oberreichenbach und Todtnau statt.
In vier Gemeinden Baden-Württembergs können die Bürgerinnen und Bürger am Sonntag nicht nur an der Kommunal- und Europawahl teilnehmen, sondern auch per Bürgerentscheid über eine Sachfrage abstimmen. Dabei lohnt sich für jede der Abstimmungen ein genauerer Blick.
Altshausen
In Altshausen geht es wie bereits beim Bürgerentscheid 2017 um die geplante Bahnunterführung in der Bismarckstraße. Damals stimmte eine Mehrheit gegen den Bau einer Unterführung. Das Ergebnis eines Bürgerentscheids kann binnen drei Jahren nur durch einen neuerlichen Bürgerentscheid aufgehoben werden. Da sich die Sachlage entscheidend geändert habe, beschloss der Gemeinderat am 13.3.2019 die Durchführung eines erneuten Bürgerentscheids.
Altshausen ist dabei besonders innovativ: Die Bürgerinnen und Bürger stimmen über die zwei Fragen ab, die konditional miteinander verknüpft sind. In der ersten Abstimmungsfrage geht es darum, ob eine Bahnunterführung für Fußgänger, den Rad- und den Autoverkehr gebaut werden soll. Sollte diese Frage mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet werden, wird in einer zweiten Abstimmungsfrage über den Bau einer kleinen Lösung (Fußgänger und Radverkehr) entschieden.
Die in Altshausen gefundene Lösung ist ein pragmatischer und kluger Weg, um eine komplexe Sachfrage abschließend zu klären. Im Nachbarland Bayern ist man da schon weiter als in Baden-Württemberg. Hier gibt es eine gesetzliche Regelung, die eine Stichfrage im Bürgerentscheid zulässt.
Herrenberg
In der „Mitmachstadt Herrenberg“ findet ebenfalls ein Bürgerentscheid auf Beschluss des Gemeinderats statt. Der Gemeinderat übernahm hier ein durch Unterschriftensammlung der Bürger gestartetes Bürgerbegehren. Dieses richtete sich gegen den Bau ein Geschäftshaus und eines öffentliches Parkhaus in der Hindenburgstraße. Die Auseinandersetzung um den Bau des Parkhauses polarisiert die Stadtbevölkerung. Der Bürgerentscheid soll diese Streitfrage nun abschließend klären.
Oberreichenbach
Um ein ganzes Baugebiet geht es in Oberreichenbach. Bereits im 2017 gab es ein Bürgerbegehren gegen das Baugebiet, welches aufgrund formaler Mängel unzulässig wurde. Oberreichenbachs Bürgermeister Karl-Heinz Kistner nahm das Anliegen der Bürger auf und kontaktierte im Oktober 2017 Mehr Demokratie e.V. zur Beratung und Vermittlung.
Gemeinsam wurde eine zulässige Fragestellung für ein neues Bürgerbegehren erarbeitet, die sich gegen den Aufstellungsbeschluss des betreffenden Bebauungsplans richtet. Nun entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst, ob nördlich der Waldstraße im Ortsteil Würzbach ein neues Baugebiet entsteht oder nicht.
Todtnau
Der Konflikt zwischen Nachhaltigkeit und Wachstum beschäftigt die Menschen in Todtnau. Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren stimmen die Bürgerinnen und Bürger darüber ab, ob die Gemeinde auf dem Radschert im Ortsteil Todtnauberg Gemeindeflächen verkaufen bzw. verpachten soll. Ein Investor will einen Hotelbau mit 63 Suiten umsetzen, die Bürgerinitiative Todtnauberg wendete sich mit dem Bürgerbegehren gegen diesen Bau.
Eine Übersicht zu allen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Baden-Württemberg finden Sie stets auf unserer Website: www.mitentscheiden.de/buergerbegehren/aktuelle-verfahren/verfahren-2019/