SPD will erstes Volksbegehren der Landesgeschichte durchführen
Am 07. Januar startete die SPD Baden-Württemberg die Sammlung für einen Antrag auf Volksbegehren zu gebührenfreien Kitas. Es wäre eine Premiere: Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem es noch nie ein Volksbegehren gab.
Der SPD Landesverband Baden-Württemberg hat am 07. Januar die Sammlung für einen Zulassungsantrag auf Volksbegehren gestartet. Inhalt ist ein Gesetzentwurf für gebührenfreie Kitas. Das Besondere daran: Baden-Württemberg das einzige Bundesland, in dem es noch ein Volksbegehren gab.
Dabei sind Volksbegehren in Baden-Württemberg theoretisch schon seit 1974 möglich, waren aber lange Zeit wegen unrealistisch hoher Hürden praktisch nicht durchführbar. Bis heute wurden im Land neun Mal Unterschriften für Zulassungsanträge zu Volksbegehren gesammelt. Der letzte Zulassungsantrag ist bereits acht Jahre her und datiert aus dem Jahr 2010. Kein einziger dieser Zulassungsanträge führte jedoch tatsächlich zu einem Volksbegehren. Der Volksbegehrens-Bericht von Mehr Demokratie zeigt, dass Baden-Württemberg bei der direktdemokratischen Praxis auf Landesebene Schlusslicht im Bundesvergleich ist.
Eine Übersicht mit allen bisherigen Verfahren der Volksgesetzgebung in Baden-Württemberg gibt es hier.
Mit einem erfolgreichen Zulassungsantrag kann der SPD Baden-Württemberg also eine Premiere gelingen: es kann zum ersten Volksbegehren in der Geschichte Baden-Württembergs kommen. Zentrale Forderung der SPD ist die Gebührenfreiheit von Kitas. Wäre ein mögliches Volksbegehren erfolgreich, kann es am Ende zu einem Volksentscheid kommen.
Wie läuft ein Volksbegehren ab?
Das Volksbegehren selbst ist nur ein Teil eines dreistufigen Verfahrens der Volksgesetzgebung. Durch eine Verfassungsänderung im Dezember 2015 und im Laufe des Jahres 2016 in Kraft getretene Ausführungsgesetze und –verordnungen gelten nun neue Regelungen, die Volksbegehren erleichtern sollen.
Die Volksgesetzgebung auf Landesebene gliedert sich in drei Stufen: den Antrag auf Volksbegehren, das Volksbegehren selbst und den abschließenden Volksentscheid. Für einen Antrag auf Volksbegehren, dessen Grundlage ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf sein muss, sind 10.000 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten notwendig. In der zweiten Stufe des Volksbegehrens müssen innerhalb von sechs Monaten zehn Prozent der Wahlberechtigten, also etwa 770.000 Bürger/innen, auf Formularen unterschreiben. Eine Möglichkeit der Online-Sammlung besteht nicht. Wird das Volksbegehren abgelehnt oder nicht unverändert übernommen, kommt es zur Volksabstimmung.
Mehr Demokratie hat alle wesentlichen Information zur Volksgesetzgebung in Baden-Württemberg kurz & knapp zusammengefasst.
Nagelprobe für neue Regelungen zur direkten Demokratie auf Landesebene
Mehr Demokratie veröffentlicht regelmäßig ein Länder-Ranking zu den Regelungen bei direktdemokratischen Verfahren. Im letzten Volksentscheids-Ranking von 2016 kletterte Baden-Württemberg im Zuge der Reformen vom letzten Platz (Platz 16) auf den siebten Rang. Das Volksbegehren der SPD ist nun der erste Test dafür, wie praxistauglich die neuen Regelungen wirklich ist.
Das aktuelle Volksentscheids-Ranking aus dem Jahr 2016 kann hier heruntergeladen werden.
Der aktuelle Volksbegehrensbericht aus dem Jahr 2017 steht hier zum Download bereit.
Weitere Informationen zum Volksbegehren gibt es auf der Seite des SPD-Landesverbands.