In Esslingen sorgt das aktuelle Bürgerbegehren zum Erhalt der Stadtbücherei für ungewöhnliche Schlagzeilen. Nicht das Thema selbst, sondern ein Schreiben des Ordnungsamts hat für Verwunderung und Empörung gesorgt: Die Verwaltung behauptete darin, jede Unterschriftensammlung im öffentlichen Raum sei eine genehmigungspflichtige Sondernutzung und damit nicht spontan erlaubt. Unterschriften sollten nicht durch die persönliche Ansprache von Passantinnen und Passanten gesammelt werden, sondern nur an Info-Ständen, die genehmigungspflichtig seien. Wer Unterschriften sammeln wolle, müsse der Stadt „eine Auflistung vorlegen, wann und wo ein Informationsstand aufgebaut werden soll“.
Juristisch ist die Sache klar: Das Ansinnen der Stadt Esslingen war verfassungswidrig. Das Ansprechen von Passanten mit Klemmbrett unterliegt im öffentlichen Raum keiner Genehmigungs- oder Anzeigepflicht. Nur für das Aufstellen eines festen Informationsstandes braucht es eine Genehmigung. Das hat Mehr Demokratie e. V. klargestellt und die Bürgerinitiative ermuntert, das Ansinnen der Stadt als eine rechtswidrige obrigkeitsstaatliche Anmaßung zu ignorieren.
Inzwischen hält die Stadt nicht mehr an ihrem Schreiben fest. Öffentlich korrigiert hat Sie es nach unserem Kenntnisstand allerdings noch nicht.
Für Bürgerbegehren im ganzen Land ist dieser Fall wichtig. Er zeigt: Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum gehören zum Kern demokratischer Grundrechte. Sie dürfen nicht durch derartige Auflagen behindert werden. Mehr Demokratie e.V. betont, dass es wichtig ist, derartige Versuche, Grundrechte einzuschränken, nicht einfach hinzunehmen, sondern sich ihnen entschieden entgegenzustellen, wo auch immer sie auftreten.



