B 30-Rasthof: Bei Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens soll Gemeinderat selbst Bürgerentscheid ansetzen, um Konflikt zu lösen

Wenn das Bürgerbegehren „Kein Rasthof B30 Nord“ bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats von Bad Waldsee für unzulässig erklärt werden sollte, braucht es nach Ansicht des überparteilichen Fachverbands Mehr Demokratie e.V. ein Ratsreferendum zur Ermöglichung des geplanten Rasthofs inklusive der daran gekoppelten Projekte. „Die Gemeinde ist gut beraten, wenn sie jetzt den Ball aufnimmt und selbst einen Bürgerentscheid zum beschlossenen Bebauungsplan beschließt, um eine Lösung in der Sachfrage herbeizuführen“, kommentiert Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie Baden-Württemberg.


Es käme immer wieder vor, dass Bürgerinitiativen an den hohen rechtlichen Anforderungen scheitern und Formulierungsfehler im Bürgerbegehren machen. „An politische Laien wird zum Teil ein strengeres rechtliches Maß angelegt als an Ratsfraktionen. Anstatt die Bürger deswegen mit ihrem Engagement ins Leere laufen zu lassen, sollte der Gemeinderat den durch 1800 Unterschriften gut belegten Wunsch nach einer direktdemokratischen Abstimmung aufnehmen!“.


Der Gemeinderat kann nach § 21 Abs. 1 GemO mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen. „Es wäre ein starkes Signal des neu gewählten Gemeinderats an die Bürgerinnen und Bürger, als eine erste Maßnahme der neuen Wahlperiode einen Bürgerentscheid zu beschließen“, so Händel. Das würde zeigen, dass die Bürger in ihrem Protest ernst genommen und bei umstrittenen Projekten aktiv miteinbezogen werden.


Ein solches Vorgehen ist eine durchaus übliche Praxis. In den vergangenen beiden Jahren wurden in Kolbingen, Ringsheim und Rietheim-Weilheim Ratsreferenden beschlossen, nachdem dort vorab die Bürgerbegehren aus verschiedenen Gründen für unzulässig erklärt wurden.