Bad Waldsee: Fachverband empfiehlt Ratsreferendum zu B30-Rasthof

Gemeinderat soll Wunsch nach Bürgerentscheid Rechnung tragen

Nachdem in Bad Waldsee das Bürgerbegehren „Kein Rasthof B30 Nord“ im Juni für unzulässig erklärt worden ist, braucht es nach Einschätzung des Fachverbandes Mehr Demokratie e.V. nun ein Ratsreferendum, also einen vom Gemeinderat eingeleiteten Bürgerentscheid.

„Der erklärte Wille von rund 1800 Bürgerinnen und Bürgern, selbst zu entscheiden, sollte nicht ignoriert werden. Ohne einen Bürgerentscheid ist eine Befriedung in der Sache unwahrscheinlich“, sagt Christian König, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Baden-Württemberg.

Der geschäftsführende Gemeinderat hat im Juni über die Zulässigkeit des Begehrens befunden, aber ausdrücklich keine Entscheidung über ein Ratsreferendum gefällt, um dem neu gewählten Rat nicht vorzugreifen. „Das war nachvollziehbar, zugleich sollte sich der neue Rat der Verantwortung stellen und die Entscheidung über den Rasthof in die Hand der Bürger legen. Andernfalls können Beteiligungskultur und Vertrauen in die Politik vor Ort Schaden nehmen“, so König weiter.

Die Möglichkeit, trotz des formal gescheiterten Begehrens einen Bürgerentscheid herbeizuführen, stellt § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung bereit. Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit kann der Gemeinderat am 14.10. einen Bürgerentscheid beschließen. „Es braucht nur den politischen Willen. Für den neuen Gemeinderat ist das freilich ein früher Lackmustest in dieser Legislaturperiode“, sagt König.