Bürgeraktion Mehr Demokratie zu 50 Jahre Baden-Württemberg

Eine durchwachsene Bilanz der Entwicklung der Demokratie und Bürgermitbestimmungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg zieht die Bürgeraktion Mehr Demokratie in einer Pressemitteilung nach mehreren Gesprächen mit Vertretern der Regierungsparteien im Landtag. Das Land entwickelte sich in den vergangenen 50 Jahren vom Vorreiter zum Schlusslicht in Sachen kommunaler Bürgerentscheide. Auch vom "Reformeifer" der Landesregierung und der sie tragenden Parteien erhofft sie sich nicht mehr allzu viel. Ihr Landesvorsitzender Reinhard Hackl will in seinen Gesprächen mit der CDU-Landtagsfraktion "ein tiefes Misstrauen gegen die Bürger" erkannt haben. Der Landesvorstand des Vereins kündigt des-halb in einer Pressemeldung an, dass er seiner nächsten Landesmitgliederversammlung vorschlagen wird, ein neues landesweites Volksbegehren in Sachen Bürgermitbestimmung vorzubereiten.

Nach Vorstellungen der Bürgeraktion sollen möglichst alle Themen in den Gemeinden für Bürgerent-scheide offen sein. Und die bei der Abstimmung notwendige Stimmenzahl (Quorum) zumindest stark abgesenkt werden. Wichtiges Ziel ist auch, dass in Zukunft auch in Landkreisen wie in Bayern Bürger-entscheide stattfinden können.

In der Koalitionsvereinbarung hatten CDU und FDP noch verkündet, dass sie die Themenbeschrän-kung bei Bürgerentscheiden lockern wollen. Wie die Gespräche mit den Fraktionen jedoch gezeigt ha-ben, versucht insbesondere die CDU das Thema auszusitzen. Keine der beiden Regierungsfraktion ergriff bisher die Initiative, den vorliegenden Entwurf des Innenministeriums ins Parlament einzubringen. Die Chancen, mit mehr direkter Demokratie in den Gemeinden und Landkreisen bürgerschaftliches En-gagement anzuregen, werden schlicht ausgeblendet.

Ohne Druck von unten, wird sich nichts bewegen, ist die Initiative überzeugt. In einer Arbeitsgruppe sollen jetzt nach dem Willen desVorstandes Eckpunkte für einen neuen Gesetzentwurf formuliert wer-den und entsprechende Bündnispartner gesucht werden. Mehr Demokratie will dabei seine Lehren aus dem Scheitern des eigenen Entwurfes vor zwei Jahren ziehen. Damals hatte das Innenministerium das Volksbegehren aus Rechtsgründen nicht zugelassen. "Wir werden bei der Formulierung des Gesetz-entwurfes die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen einhalten!" betont Vorstandsmitglied Rein-hard Hackl. Vor sieben Jahren hatte die Bürgeraktion in Bayern mit einem ähnlichen Gesetzentwurf in einem landesweitem Volksentscheid einen großen Erfolg errungen. Jetzt hofft die Bürgeraktion auf eine Wiederholung in Baden-Württemberg.