Gericht stoppt CDU-Pläne

Verfassungsgerichtshof weist CDU-Vorstellung zum Kommunalwahlrecht als verfassungswidrig zurück

Die baden-württembergische CDU hat in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl angekündigt, das Kommunalwahlrecht wieder auf das 2013 abgeschaffte d’Hondt-Sitzzuteilungsverfahren umstellen zu wollen. Dieses Verfahren bevorzugt größere Parteien wie die CDU bei der Sitzvergabe. In Hessen hat die dortige CDU-Regierung diesen Schritt bereits vor einem Jahr vollzogen.

Doch jetzt der Paukenschlag: Am 28.1.2026 erklärte auf Klage der FDP der Hessische Verfassungsgerichtshof das d’Hondt-Verfahren für verfassungswidrig und hob die vorgenommene Änderung am Wahlrecht wieder auf. „Die Wiedereinführung des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt … ist aufgrund dessen systembedingter Verzerrungen zugunsten stimmenstarker Parteien und Wählervereinigungen verfassungswidrig“, erklärte das Gericht. „Wer das Wahlrecht verbiegt, um stärker zu werden, bekommt es vom Gericht zurückgebogen“, sagt Edgar Wunder, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie Baden-Württemberg.

Für Baden-Württemberg bedeutet das: Was die CDU in ihrem Landtagswahlprogramm angekündigt hat, kann man vergessen. Eine solche Änderung des Kommunalwahlrechts wäre auch bei uns verfassungswidrig, da die Umstände identisch mit denen in Hessen sind.

Die CDU will nicht bessere Kommunalpolitik, sie will bessere Ergebnisse für sich selbst“, sagt Wunder. „Das ist kein Reformprojekt, das ist ein Machtinstrument.“
Hinzu kommt: Die von der CDU vorgebrachten Begründungen halten einer Überprüfung nicht stand. In einem aktuellen Aufsatz weist Edgar Wunder nach, dass d’Hondt weder zu stabileren Mehrheiten noch zu effizienterer Arbeit in den Kommunalparlamenten führt. Das Gegenteil ist der Fall: Vielfalt wird geschwächt, Bürgerinnen und Bürger werden schlechter repräsentiert.
Das Urteil aus Hessen beendet die Debatte, bevor sie in Baden-Württemberg richtig beginnt.


+++ Hinweise:


Hier das vollständige Urteil aus Hessen: https://www.mitentscheiden.de/fileadmin/user_upload/BW/2025/2026/3013-urteil_anonymisiert_mit_leitsaetzen_und_sondervotum.pdf
Hier der Aufsatz von Edgar Wunder zu d’Hondt: https://www.mitentscheiden.de/fileadmin/user_upload/BW/2025/2026/MDSW4a.pdf

+++ Kontakt:


Verantwortlich u. Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Edgar Wunder, Landesvorstandssprecher, Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg
Mail: edgar.wunderkein spam@mitentscheiden.de
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