Gescheiterte Reform: Rechtsprechung bremst Demokratie aus

Umweltverbände und der Verein Mehr Demokratie fordern Bürgerentscheide auch zu Bebauungsplänen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg, der Naturschutzbund (Nabu) und der Verein Mehr Demokratie e.V. schlagen Alarm: im Jahr 2009 sei die Zahl der Bürgerbegehren gegenüber dem Vorjahr von 35 auf 21 gesunken. “Unsere Rechtsprechung bremst die Demokratie aus. Alles, was mit der kommunalen Bauleitplanung zu tun hat, ist für eine bürgerschaftliche Mitwirkung tabu“, sagte Reinhard Hackl, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie e.V. und forderte die Landesregierung auf, die gesetzliche Grundlage, die Gemeindeordnung, zu novellieren.

Auch die Umweltverbände haben ein massives Interesse an mehr demokratischer Beteiligung: „Die Menschen vor Ort sind sensibel, was die Versiegelung ihrer Heimat angeht. Ob Streuobstwiesen, Grünzüge oder wertvolle Biotope einer Bebauung geopfert werden sollen, gehört zu den Kernfragen kommunaler Selbstverwaltung. Deshalb sollten gerade im Konfliktfall die Bürger eine Mitsprachemöglichkeit haben. Nur wenn Bürger und Bürgerinnen, wie in anderen Bundesländern auch, zu Bauleitplänen ein Bürgerbegehren anstrengen können, können wir dem rasanten Flächenverbrauch Einhalt gebieten“, begründet Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND das Engagement der Umweltverbände.

Prof. Dr. Roland Geitmann von der Hochschule für Verwaltung in Kehl erläuterte die Bürgerentscheidsreform der Landesregierung im Jahre 2005. „Mit der Reform wollte die CDU/FDP-Koalition Bürgerbegehren im Land erleichtern. Das Innenministerium versicherte damals, dass Bürger mittels Bürgerentscheids selbstverständlich Bauleitplanverfahren stoppen könnten. In der Tat gab es nach 2005 auch einen kleinen direktdemokratischen Aufbruch im Land. So stieg die Zahl der Bürgerbegehren im Jahresschnitt von früher 9 kontinuierlich auf 35 im Jahr 2008. Ein Drittel davon betraf die Bauleitplanung.“

Dieser Boom wurde vom obersten Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg im März 2009 gestoppt, beklagt das Bündnis für mehr Demokratie. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim legte in seiner Entscheidung zum Fleischwerk Rheinstetten den in der Gemeindeordnung neu eingeführten Ausschlusstatbestand „Bauleitpläne“ so aus, dass ein Planungsstopp mittels Bürgerentscheids nicht mehr möglich sei. „Zahlreiche Bürgerentscheide der vergangenen Jahre wären demnach heute nicht mehr zulässig“, so Prof. Geitmann. Dazu zählen u.a. Leutkirch (Ansiedlung eines Holzkompetenzzentrums), Salem (Ansiedlung eines Logistikzentrums der MTU), Waldenburg (Bebauung des Kurgartens), Geislingen (Einkaufszentrum), Metzingen (Logistikzentrum der Fa. Boss) und Hochdorf (Verbrauchermarkt). Die Enttäuschung engagierter Bürger bringt Reinhard Hackl von Mehr Demokratie, auf den Punkt: "Die Reform von 2005 ist gescheitert, sie hat Ihr Beteiligungsversprechen an die Bürger nicht gehalten!"

Wie wichtig Bürgern die Mitsprache über Entscheidungen in ihrer Gemeinde ist, zeigt die Entwicklung der zurückliegenden 4 Jahre. Von 2006 bis 2009 fanden im Land 105 Bürgerbegehren statt, 37 davon im Zusammenhang mit planungsrechtlichen Entscheidungen. Über die Hälfte davon (21) wurden von den Verwaltungen und Gerichten für unzulässig erklärt, zuletzt mit steigender Tendenz. Begründet wurde dies in den meisten Fällen mit dem im Jahr 2005 neu eingeführten Ausschlusstatbestand Nr. 6 „Bauleitpläne“, worunter die Gerichte nicht nur den abschließenden Satzungsbeschluss, sondern zunehmend alles fallen lassen, was irgendwie mit Bauleitplanung zu tun hat. Angesichts dieser bewusst und ausdrücklich „über den Gesetzeswortlaut hinaus“ gehenden Rechtsprechung werden von den Bürgern immer weniger Bürgerbegehren gestartet, bedauert das Bündnis.

"Der Veränderungsbedarf liegt auf der Hand“, meint Hackl und fordert die Landesregierung auf, die baden-württembergische Gemeindeordnung schnellstmöglich an zwei Punkten zu korrigieren. Punkt 6 des sog. Negativkatalogs müsse ersatzlos gestrichen werden, damit wären Bürgerbegehren wie in sieben anderen Bundesländern (darunter Bayern, Hessen und Thüringen) auch zu Bauleitplänen möglich. Außerdem solle – wie in Bayern – die 6-Wochenfrist für Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschlüsse entfallen. Gerade bei mehrstufigen Planungsentscheidungen seien die Auswirkungen einer Planung zu Beginn noch nicht absehbar. Die 6-Wochenfrist sei darum lebensfremd und treibe Bürger umso früher in eine Antihaltung.

Dr. Dahlbender ist insbesondere von Innenminister Rech enttäuscht und wirft ihm vor, die Augen vor der aktuellen Negativentwicklung zu verschließen. Gar nichts tun zu wollen und einfach nur die Rechtsprechung abzuwarten sei ein politisches Armutszeugnis und verlagere die Verantwortung auf die Bürger und die Gerichte. Das Bündnis wendet sich deshalb mit seinem Appell an den neuen Ministerpräsidenten Stefan Mappus: „Die Bürger sollten bei problematischen Planungen zumindest ein Moratorium erreichen können. Das ermutigt zum Mitmachen und wirkt der wachsenden Politikverdrossenheit entgegen“, sagt Dahlbender.