Statt die Frage zu beantworten, wie eine direktdemokratische Konfliktlösung - notfalls auch durch Verfassungsänderung - ermöglicht werden kann, wurde lediglich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, und zwar nur des SPD-Antrags, untersucht. Dies hat den Untersuchungsrahmen eingeengt und das negative Ergebnis vorbestimmt.
Für den Landesvorstandssprecher Reinhard Hackl mache dies deutlich, dass Landesregierung und Gutachter den Weg der Bürgermitbestimmung ablehnten. Ihre deutliche Abwehrhaltung gegenüber direkter Demokratie sei an zahlreichen Stellen unübersehbar. Das Gutachten verfehle daher das Thema, denn die wichtigste Frage vieler Menschen nach einer zulässigen und praktizierbaren Volksabstimmung wurde nicht beantwortet.“
Der Fall zeigt die Versäumnisse in Sachen Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg: Ein kommunaler Bürgerentscheid wäre bis 2005 mittels Hauptsatzungsergänzung möglich gewesen. Danach auch noch über die finanzielle Beiteilung. Auf Landesebene sind die Hürden so hoch, dass es seit 1974 keine Volksbegehren gegeben hat.
Dies macht auch deutlich, dass das Land in Sachen Direktdemokratie für anwendungsfreundliche Verfahrensregeln auf kommunaler und Landesebene sorgen sollte, damit ein solcher Spalt zwischen Politik und Bürgerschaft künftig vermieden wird.