Mehr Demokratie begrüßt FDP-Vorstoß für Informationsfreiheitsgesetz

Transparenz muss zur Selbstverständlichkeit werden

Mehr Demokratie e.V. begrüßt die Initiative der FDP, auch in Baden-Württemberg ein Informationsfreiheitsgesetz zu etablieren. Mehr Demokratie hat zum bestehenden Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Das Fazit: Gut, dass das Thema Transparenz angegangen wird, der Gesetzentwurf bleibt jedoch deutlich hinter dem aktuellen Diskussionsstand in Richtung pro-aktive Veröffentlichung zurück.


Transparenz bedeutet Zugang zu Informationen über öffentliches Handeln. Sie ist damit Grundlage jeglicher Bürgerbeteiligung an der Politik“, erklärt Christian Büttner, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V., Baden-Württemberg ist Nachzügler, was die Stärkung des Rechts der Bürger auf Information betrifft. Ein Informationsfreiheitsgesetz, das Informationen auf Anfrage herausgibt, ist jetzt schon nicht mehr zeitgemäß. Dem Wunsch der Bürger nach mehr Beteiligung wird erst ein Transparenzgesetz gerecht, das die öffentliche Bereitstellung von Informationen zur Selbstverständlichkeit macht -- für die Behörden und die Bürgerschaft“.


Neben Sachsen, Niedersachsen und Bayern ist Baden-Württemberg eines der 4 Bundesländer, die bisher der Entwicklung zu einer Stärkung der Transparenz öffentlichen Handelns nicht gefolgt sind. Ein Informationsfreiheitsgesetz wie es die FPD vorschlägt schließt die Lücke, doch im Koalitionsvertrag sehen sich die Regierungsparteien einem pro-aktiven Ansatz verpflichtet. Dort heißt es, dass die „Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben“ sollen (Koalitionsvertrag 2011 S.78). „Wir hoffen, dass die lobenswerte Initiative der FDP genutzt wird, um den Antrag in den Ausschussberatungen gemeinsam zu einem Transparenzgesetz, weiter zu entwickeln. Das Hamburgische Transparenzgesetz hat bundesweit Maßstäbe gesetzt und bietet Orientierung“, so Büttner. Auch die FDP hat in ihrer begleitenden Pressemitteilung vom 28.02.2013 zum Gesetzentwurf bereits signalisiert: „Der Gesetzentwurf stellt nach Auffassung der Liberalen deshalb eine Diskussionsgrundlage dar, um den Standard bei Bundesbehörden auch für die Landesbehörden zu ermöglichen. Über einen darüber hinausgehenden Anspruch könne man mit der Fraktion jederzeit diskutieren.“