Mehr Demokratie e.V.: Bauernverbände im Landtagsplenum anhören

Erster zugelassener Volksantrag in der Landesgeschichte

Der Fachverband Mehr Demokratie e.V. empfiehlt dem Landtag, die Initiatoren des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ im Plenum anzuhören. Der Volksantrag war Anfang Mai als erster in der Geschichte des Landes vom Landtag für zulässig erklärt worden.

„Im parlamentarischen Betrieb ist es vollkommen üblich, dass Antragsteller sich im Plenum erklären dürfen“, sagt Edgar Wunder, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie in Baden-Württemberg. „Die Initiatoren eines Volksantrags nur im Ausschuss anzuhören und bei der Plenardebatte auf die Zuschauerrolle zu beschränken, wäre nicht nachvollziehbar.“ Das Landtagspräsidium solle sich deshalb darauf verständigen, den Vertrauenspersonen des Volksantrags eine kurze Vorstellung ihres Anliegens im Landtagsplenum zu ermöglichen, und wenn es nur 10 Minuten sind.

Die Vorgaben von § 47 Volksabstimmungsgesetz und § 50e der Landtagsgeschäftsordnung sehen vor, dass die Initiatoren eines Volksantrags im zuständigen Ausschuss anzuhören sind. Das sei begrüßenswert, so Wunder, weil damit eine Anhörung garantiert sei. „Das hindert den Landtag aber nicht, die Antragsteller auch im Plenum kurz zu Wort kommen zu lassen.“

„Parlamentsdebatten leben vom direkten offenen Austausch“, meint Wunder. Den Bauernverbänden in der Debatte zu ihrem Volksantrag eine Stellungnahme zu ermöglichen, sei daher nicht nur ein Zeichen des Respekts: „Es handelt sich um ein Gebot der parlamentarischen Kultur.“