Mehr Demokratie e.V. begrüßt Änderungen der baden-württembergischen Gemeindeordnung

Jetzt entscheidend: rasche Umsetzung der Verfassungsänderung zur Erleichterung von Volksbegehren

Mehr Demokratie e.V. begrüßt Änderungen der baden-württembergischen Gemeindeordnung und drängt auf rasche Umsetzung der Verfassungsänderung zur Erleichterung von Volksbegehren


Der Fachverband Mehr Demokratie e.V. begrüßt den heutigen Beschluss der baden-württembergischen Landesregierung, einen Gesetzentwurf zur Erleichterung von Bürgerbegehren in den Landtag einzubringen.

„Diese Änderung der Gemeindeordnung ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden in wesentlichen Punkten erleichtert“, erklärt Dr. Edgar Wunder, Landesvorstandsmitglied von Mehr Demokratie e.V. Bei vielen Regelungen schließe Baden-Württemberg damit zu anderen Bundesländern auf, in einigen Punkten bliebe der Rückstand allerdings bestehen. „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene sind in allen anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Hessen, schon längst gängige Praxis, in Baden-Württemberg sind sie aber auch nach diesem Gesetzentwurf weiterhin nicht zulässig“, so Wunder.


Bei direktdemokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger habe Baden-Württemberg bislang im Vergleich der Bundesländer eine der restriktivsten und bürgerunfreundlichsten Regelungen. Dies ändere sich nun durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gemeindeordnung: Baden-Württemberg werde im Vergleich der Bundesländer ins Mittelfeld aufrücken. Die Öffnung der Bauleitplanung stelle dabei den größten Fortschritt dar, aber auch die Verlängerung der Frist zum Unterschriftensammeln sei für die Bürger eine wichtige Erleichterung. Auch andere Beteiligungsmöglichkeiten wie die Einwohnerversammlung und der Einwohnerantrag würden jetzt für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar. „Es braucht eine breite Palette an Beteiligungsmöglichkeiten, um Politik vor Ort sinnvoll mitzugestalten. Jetzt geht es darum, die Bürger auch über ihre neuen Rechte aufzuklären“, fordert Wunder.


Immer dringlicher werde jedoch auch die Änderung der Landesverfassung, um auch auf der Landesebene Volksbegehren zu ermöglichen. Mehr Demokratie e.V. appelliert an alle im Landtag vertretenen Fraktionen, die dazu notwendige Änderung der Verfassung noch vor der Sommerpause im Landtag zu verabschieden. „Die Eckpunkte der Verfassungsänderung sind zwischen allen Fraktionen schon im Dezember 2013 vereinbart worden. Eine schnelle Umsetzung es jetzt zentral, damit dieses wichtige Projekt nicht zwischen den Mühlsteinen des nahenden Landtagswahlkampfes zerrieben wird“, mahnt Wunder.