Nach Reform der Volksgesetzgebung im Saarland: Baden-Württemberg hat jetzt "Rote Laterne" bei direkter Demokratie

Bürgeraktion Mehr Demokratie mahnt baldige Reformschritte an!

Nach der Reform der Volksgesetzgebung im Saarland in der vergangenen Woche hat jetzt Baden-Württemberg die "rote Laterne in Sache direkter Demokratie". Im Volksentscheidsranking von Mehr Demokratie e.V. liegt Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich jetzt auf dem letzten der 16. Plätze. „Das Land, das sehr lange durch seine direkte Bürgerbeteiligung in den Gemeinden Vorbild war, muss nun dringend aufholen!", mahnt der Sprecher des Landesvorstandes von Mehr Demokratie, Reinhard Hackl. Trotz Regierungswechsel ging in den letzten zwei Jahren in diesem Bereich wenig voran.


Orientierungspunkte bei der angekündigten Reform der direkten Demokratie auf Landesebene in Baden-Württemberg könnten nach Meinung des Vereins die Reformen der vergangen Jahre in Thüringen, Nordrhein-Westfalen oder Hamburg sein. Mehr Demokratie schlägt eine dreistufige Volksgesetzgebungsverfahren mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung vor. Die Hürden beim Volksbegehren sollten durch die Absenkung des Unterschriftenquorums auf 5 Prozent, die Einführung der freien Sammlung der Unterschriften und eine Verlängerung der Sammelfrist, abgesenkt werden. Bei der Volksabstimmung schlägt der Verband die Abschaffung des Quorums bei einfachen Gesetzen, wie in Bayern, vor. Heute werden beim Volksbegehren noch 16,6 Prozent der Unterschriften der Wahlberechtigten benötigt, die innerhalb von zwei Wochen in den Rathäusern unterschreiben müssen. Bei der Volksabstimmung muss die siegreiche Mehrheit zugleich 33,3 Prozent der Wahlberechtigten umfassen. Diese Hürden hatten dazu geführt, dass es in Baden-Württemberg noch nie einen Volksabstimmung gab, die vom Volk ausging.