Rekordzahl bei Landesvolksbegehren im Jahr 2007

Aber: In Baden-Württemberg existieren Volksbegehren nur auf dem Papier

Volksbegehrensbericht des Vereins "Mehr Demokratie"

Während deutschlandweit der Wunsch nach direkter Beteiligung an politischen Entscheidungen wächst, passiert in Baden-Württemberg in der Hinsicht nur wenig. Dies ist ein Ergebnis des Volksbegehrensbericht 2007 den der Verein Mehr Demokratie in dieser Woche veröffentlichte. Insgesamt war 2007 mit 43 laufenden und 27 neu eingeleiteten Volksbegehren und Volksinitiativen auf Landesebene ein Rekordjahr in der Geschichte der Bundesrepublik. Baden-Württemberg ist dagegen im Hinblick auf direktdemokratische Beteiligung seiner Bürger aber ein "Totalausfall". Wegen hoher Quoren und kurzer Fristen fand im "Musterländle" Baden-Württemberg bisher noch kein einziges Volksbegehren statt. Somit gehört das Bundesland, das sich selber bei vielen Themen der Spitzengruppe in Deutschland zurechnet, weiterhin zu den Schlusslichtern bei der Frage nach direkter politischer Beteiligung auf Landesebene.

Eine "Fata Morgana" in Baden-Württembergs Verfassung?

Der Volksbegehresbericht bestätigt damit das Ergebnis des Volksentscheidsranking von 2007, bei dem Baden-Württemberg auf Landesebene lediglich den 15. Platz belegte. Das Land bleibt nach Meinung des Vereins eine "Demokratiewüste". Die Möglichkeit eines Volksbegehrens in der Verfassung stellt sich für viele Initiativen bei näherer Prüfung als "Fata Morgana" heraus. 1,3 Millionen Bürger in 14 Tagen während der offiziellen Öffnungszeiten in die Rathäuser zur Unterschrift zu bringen, erscheint als eine unüberwindbare Hürde.

Im Vergleich dazu zeigen die diesjährigen Spitzenreiter im Bereich der neu eingeleiteten Verfahren, Berlin und Hamburg, dass Mitsprachemöglichkeiten genutzt werden, wenn die Regelungen anwendungsfreundlich und fair gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sind.

Dass Reformbedarf besteht, sehen immer mehr Landtagsfraktionen. CDU und FDP haben dies sogar in ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben und wollen das Zustimmungsquorum von 33,3 auf 25 Prozent der Wahlberechtigten absenken. Dazu Reinhard Hackl vom Verein Mehr Demokratie: "Den Reformbedarf anzuerkennen ist gut, mit der Reform am Ende des Verfahrens wird die Demokratiewüste aber bestehen bleiben!". Nur wenn sich auch beim Volksbegehren Quorum und Frist ändern, wird das Instrument für die Bürger nutzbar. Hierbei sollten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt werden.

Der seit 2000 jährlich erscheinende Volksbegehrensbericht analysiert die Volksbegehren und Volksinitiativen aller Bundesländer und untersucht, inwieweit sich die Mitentscheidungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in politischen Sachfragen im Vergleich zu den Vorjahren geändert haben. Dabei wird deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger sachpolitisch interessiert sind und sich bei diesen Themen engagieren und beteiligen möchten. Jedoch wollen sie nicht nur gehört werden, sondern auch die Möglichkeit der Mitentscheidung nutzen. In diesem Bereich ist Deutschland in einen Entwicklungsprozess und es bleibt abzuwarten, ob sich auch Baden-Württemberg dieser Entwicklung anschließend wird.

Den Volksbegehresbericht finden Sie auch im <link bericht-volksbegehren-2007.html> Internet.