Uhingen: Fachverband Mehr Demokratie e.V. hält Bürgerbegehren für zulässig

Nur ein Bürgerentscheid kann die Situation befriedigen

Der Landesverband Baden-Württemberg von Mehr Demokratie e.V. hält das in Uhingen eingereichte Bürgerbegehren für zulässig. Der ablehnende Bescheid der Gemeinde Uhingen sei fehlerhaft. Dies geht aus einer Stellungnahme des unabhängigen Fachverbands hervor, die am zurückliegenden Freitag an den Bürgermeister von Uhingen übermittelt wurde.

Auf jeden Fall zeige das mit der doppelten Anzahl der notwendigen Unterschriften unterstützte Bürgerbegehren, dass in der Bevölkerung ein großes Bedürfnis nach einem Bürgerentscheid zu dieser Frage bestehe. Um die Situation ohne weitere Schäden für das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Gemeinderat aufzulösen, rät Mehr Demokratie e.V. dem Gemeinderat, selbst einen Bürgerentscheid zu beschließen, wenn nötig mit präzisierter Fragestellung.

"Durch das breit getragene Bürgerbegehren ist die Erwartungen vieler Bürger geweckt, dass sie bei dieser Frage mitbestimmen dürfen. Nur ein Bürgerentscheid kann die gegenwärtigen Situation befrieden und eine von allen Seiten akzeptierte Lösung herbeiführen", kommentiert Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin des Vereins.

Dem Entscheid sollte eine intensive Informationsphase vorangestellt werden. Dazu gehört auch eine Informationsbroschüre, in der die Bürgerinitiative in gleichem Umfang wie Bürgermeister und Gemeinderat ihre Argumente in der Sache darstellen können. Händel: "Dann kommt es darauf an, wer durch gute Argumente überzeugen kann. Beide Seiten haben gute Chancen!". Die langjährige Auswertung der Bürgerentscheids-Ergebnisse zeige, dass Bürgerinitiative und Gemeinderatsmehrheit sich jeweils in etwa der Hälfte der Fälle durchgesetzt haben.

Mehr Demokratie ist ein bundesweit tätiger Verein und Fachverband, der Statistiken zur Praxis der direkten Demokratie erstellt. Der Landesverband berät Bürgerinitiativen aber auch Bürgermeister und Gemeinderäte in Baden-Württemberg zur konstruktiven Durchführung von Bürgerentscheiden.