Unzulässiges Bürgerbegehren in Schopfheim: Gemeinderat ist frei, selbst ein Bürgerbegehren zu beschließen

Starker Bürgerwille darf nicht einfach mit Verweis auf Rechtsfehler abgewiegelt werden

Nach der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Freunde des Oberfelds“, rät der Fachverband für Bürgerbegehren, Mehr Demokratie e.V., die große Zahl an Bürgerstimmen nicht zu ignorieren. Es stimme zwar, dass die Bürgerinitiative bei der Formulierung des Bürgerbegehrens Fehler gemacht habe, doch entscheidend sei nun, wie der Gemeinderat mit dieser starken Bürgermeinung umgeht. Er habe durchaus Spielraum selbst einen Bürgerentscheid anzusetzen.

„Leider ist es immer wieder so, dass Bürgerinitiativen, an den vielen rechtlichen Vorgaben scheitern, bei dem Versuch sich ganz direkt in die Politik einzumischen“, so Christian Büttner, der bei Mehr Demokratie e.V. seit 10 Jahren Bürgerinitiativen auf ihrem Weg zum Bürgerentscheid berät.“Gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat sind die Bürger im Nachteil, denn die direkte Demokratie ist für sie zumeist Neuland“. In Schopfheim gelte es nun mit den 2500 Unterschriften sensibel umzugehen und die Bürger nicht einfach auszubooten.

Da der Gemeinderat sich selbst in der Sache noch keine Meinung gebildet habe, schlägt der Fachverband folgendes Vorgehen vor: In einer Bürgerversammlung oder einem anderen Beteiligungsverfahren könnten interessierte Bürger/innen, die betroffenen Vereine, Verwaltung und Gemeinderat die Sache öffentlich diskutieren und zu eventuell anfallenden Kosten informieren. Spricht sich der Gemeinderat am Ende eines solchen Prozesses dafür aus, dass der Sportplatz aufgegeben werden soll, wäre es angemessen die Bürger über diese Entscheidung verbindlich abstimmen zu lassen. „Unabhängig davon, ob es ein unzulässiges Bürgerbegehren gegeben hat, steht es dem Gemeinderat stets frei mit einer 2/3 Mehrheit selbst einen Bürgerentscheid anzusetzen“, erklärt Büttner.