Vier Bürgerentscheide zur Bundestagswahl angesetzt, drei wegen Bauleitplanung unzulässig

Mehr Demokratie fordert: Quorum runter, Bauleitplanung für Bürgerentscheide öffnen

In Mannheim, Hirschberg, Weinheim und Herrenberg dürfen die Bürgerinnen und Bürger am 22. September nicht nur einen neuen Bundestag wählen, sondern können auch bei einem Bürgerentscheid über eine Sachfrage abstimmen.

Die Entscheide finden zu so unterschiedlichen Themen statt wie einer Landesgartenschau (Mannheim), einer Gemeinschaftsschule (Hirschberg), neue Gewerbeflächen (Weinheim) und die Abschaffung der unechten Teilortswahl (Herrenberg), gemeinsam haben sie jedoch eines: Sie sind sogenannte Ratsreferenden, das heißt Bürgerentscheide, die vom Gemeinderat beschlossen wurden. Alle 4 wurden von den entsprechenden Gemeinderäten für den Bundestagswahltag angesetzt.

„Bürgerentscheide an Wahlterminen zu koppeln halten wir für sinnvoll“, so Sarah Händel vom Verein Mehr Demokratie e.V. „Zum einen werden die Kosten eines zweiten Urnengangs gespart, zum anderen hilft es der Sache, denn nur bei einer hohen Wahlbeteiligung wird das in Baden-Württemberg geltende Quorum überwunden“. Die derzeit geltenden Regeln für Bürgerentscheide schreiben vor, dass ein Bürgerentscheid nur dann rechtskräftig ist, wenn mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten dafür gestimmt haben.

„Immer wieder sehen wir, wie Bürgerentscheide an diesem Quorum scheitern, obwohl eine Mehrheit für den Vorschlag der Initiative gestimmt hat. Besonders unfair ist es, wenn ein Gemeinderat durch die Weigerung, einen Entscheid mit einer Wahl zu koppeln, die Chance eines erfolgreichen Entscheids maßgeblich schmälert“, erklärt Händel weiter. Aktuelle Beispiele für ein solches Vorgehen der Gemeinderäte sind die erfolgreichen Bürgerbegehren zur Rekommunalisierung der Busbetriebe in Pforzheim und zur Rekommunalisierung der Energienetzwerke in Berlin: Beide sollen gegen den Willen der Initiative nicht mit einer Wahl gekoppelt werden. Sarah Händel macht deutlich: „Die Abschaffung oder zumindest Senkung des Quorums, wie es von der Landesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, muss dringend kommen, um diese Konflikte zu vermeiden.“

Auch der Ausschluss der Bauleitplanung für Bürgerbegehren sorgt in baden-württembergischen Gemeinden weiter für Frust und rechtliche Verwirrungen.

In Plankstadt wollte der Bürgermeister gleich zwei Begehren wegen unzulässigen Eingriffs in die Bauleitplanung abwehren, doch der Gemeinderat stellte sich quer und beschloss – nun schon zum dritten Mal – die Zulässigkeit beider Begehren. In Wimsheim wurde ein Begehren ebenfalls mit dem  Verweis auf die Bauleitplanung abgelehnt; es bestehen jedoch gute Chancen, dass das Mannheimer Verwaltungsgericht in diesem Fall anders entscheidet. 

„Für uns ist die Konsequenz aus diesem Wirrwarr eindeutig: Die Bauleitplanung muss endlich für Bürgerbegehren geöffnet werden“ fordert Händel, „Die längst überfälligen Reformen dürfen nicht länger verschleppt werden, wo doch andere Bundesländer schon lange vormachen, dass es auch bürgerfreundlich geht!“. Das Bündnis für Mehr Demokratie Baden-Württemberg hatte in einer Pressekonferenz am 16. September erst deutlich gemacht, dass die mehrfach geäußerten Bedenken der SPD-Fraktion gegen die Öffnung der Bauleitplanung jeglicher Grundlage entbehren. Die Regierungskoalition sei jetzt in der Pflicht, schnell Reformen umzusetzen, so Händel.

Mehr Demokratie e.V.

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