Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg: Mehr Demokratie fordert Ersatzstimmrecht

Im Landtag von Baden-Württemberg prüft eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Reformvorschläge zum Landtagswahlrecht. Der Fachverband Mehr Demokratie macht auf einen Missstand aufmerksam: Die verfälschende Wirkung der Fünfprozentklausel wie jetzt bei der Landtagswahl in Niedersachsen lasse sich vermeiden, und zwar durch Einführung des „Ersatzstimmrechts“. Für den Fall, dass die primär gewählte Parteiliste an der besagten Klausel scheitert, ermöglicht dieses Recht ersatzweise eine andere Parteiliste anzukreuzen.

„Das Ersatzstimmrecht, auch Eventual- oder Alternativstimme genannt, verhindert rein taktisches Wählen“, sagt der Landesvorsitzende des Verbands Reinhard Hackl. „Niedersachsen hätte mit diesem Instrument eine CDU-Opposition ohne herbe Leihstimmenverluste und vermutlich noch gestärkt durch Ersatzstimmen von FDP-Wählern. Linke und Piraten würden nicht ausgegrenzt, sondern hätten mittels Ersatzstimme den Regierungsauftrag für Rot-Grün unterstützen können.“ Das Ersatzstimmrecht, so der Verband, bilde die Meinungslage zutreffender ab, integriere kleinere politische Gruppen und wirke innovativ.