Kita-Begehren gestoppt: Zukunft der Volksentscheide wird vor Gericht entschieden

Es wäre der erste Anwendungsfall nach der großen Beteiligungs-Reform 2015 gewesen. Doch das Kita-Volksbegehren wurde vorerst gestoppt. Die Vertrauenspersonen klagen jetzt. Was dürfen die Bürger*innen per Volksbegehren fordern? Darüber entscheidet nun der Staatsgerichtshof!

 

Es wäre der erste Versuch nach der großen Beteiligungs-Reform 2015 gewesen. Damals wurden die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene gesenkt, damit es für die Bürger*innen leichter wird, die nötigen Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln.


Die SPD wollte das jetzt ausprobieren. Es sollte ein Volksbegehren geben zur Abschaffung der Kita-Gebühren. Die ersten 17.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag waren schnell gesammelt und beim Innenministerium zur Prüfung eingereicht. Doch von dort kam nun die Antwort: das Volksbegehren ist unzulässig.


Angeführt werden vier Gründe:

 

  1. Es gäbe keine Gesetzgebungskompetenz des Landes mehr, seit dem Gute Kita-Gesetz des Bundes vom Dezember 2018.
  2. Es liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz vor, da im SPD-Gesetzentwurf kommunale und freie Träger ungleich behandelt würden.
  3. Die Summe 530 Millionen pro Jahr (1 % des Haushalts), die eine Umsetzung des Anliegens kosten würde, stelle eine unzulässige Beeinträchtigung des Budgetrechts des Parlaments dar.
  4. Es bestehe eine Unzulässigkeit aufgrund des Ausschlussgrundes in der Verfassung „keine Volksbegehren über Abgabengesetze“.

Das der Entscheidung des Innenministeriums zugrundeliegende Gutachten (siehe Ende des Artikels) der privaten Anwaltskanzlei Mayen und Dolde liest sich zunächst beeindruckend, doch die angeführten Gründe werden bei genauerer Betrachtung schnell löchrig.


Der Staatsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland, der die SPD bei der Erstellung des Volksbegehrens unterstützt hat, kommt bei allen 4 Punkten zu einer anderen Einschätzung.

 

  1. Wieland selbst hat die Bundesregierung zum besagten gute Kita-Gesetz beraten und kennt sich bestens aus: die Regelungsbefugnis der Länder wurde nicht aufgehoben, sondern es wurde lediglich eine Verpflichtung eingeführt, die Elternbeiträge zu staffeln, also ein Mindeststandard festgeschrieben. Darüber hinaus haben die Länder Regelungsspielraum!
  2. Dieser Vorwurf ist nach Wieland eine pure rechtliche Konstruktion, die ins Nichts verläuft. Denn in Folge des gute Kita-Gesetzes muss das kommunale Abgabengesetz so angepasst werden, dass kommunale und freie Träger jeweils beide zu einer Staffelung verpflichtet werden. Würde der SPD-Gesetzentwurf angenommen werden, würden dann auch beide gleich behandelt.
  3. Mit Abstand der wichtigste und folgenreichste Punkt: In der baden-württembergischen Verfassung steht, dass nur das Staatshaushaltsgesetz ausgenommen ist von einer Volksabstimmung. Nach Wielands Auffassung kann man daraus nicht ablesen, dass alle Gesetze, die eine relevante Summe kosten und den Haushalt deswegen berühren, nicht zur Volksabstimmung zugelassen werden können. Die Ausnahme ist ganz klar nur der Haushalt als Ganzes, und darauf bezieht sich das Volksbegehren nicht. Urteile der Verfassungsgerichte von Berlin (2009) und Sachsen (2002), wo die Verfassungen ähnlich formuliert sind wie bei uns, bestätigen diese Auffassung!
  4. Der SPD-Vorschlag sei wie das existierende Kinderbetreuungsgesetz, kein Abgabengesetz, denn es regelt nicht die Pflicht der Bürger Geldleistungen in Form von Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben an den Staat zu erbringen. Sondern es verpflichtet das Land zur finanziellen Unterstützung der Kinderbetreuungs-Einrichtungen. Das Volksbegehren sei deswegen nicht vom Ausschlussgrund „Abgabengesetze“ betroffen!

Sofort nach der Entscheidung des Innenministeriums hat die SPD angekündigt, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, da sie der klaren Meinung ist, dass sie gute Chancen hat, alle aufgezahlten Punkte des Innenministeriums zurück zu weisen.


 

Für Mehr Demokratie und die Zukunft der direkten Demokratie ist besonders der Streit unter Punkt drei relevant. Entscheidet das Gericht hier im Sinne des Innenministeriums, hat das natürlich sehr ungute Folgen für alle weiteren Volksbegehren in Baden-Württemberg.


Denn: Was ist eine wesentliche Summe? Wann ist sie überschritten? Dürfen Bürger*innen dann überhaupt noch etwas vorschlagen, das Geld kostet?


Mehr Demokratie e.V. ist ganz klar der Meinung: die Volksgesetzgebung steht in der Verfassung, damit sie zur Anwendung kommen kann. Einen sinnvollen Anwendungsraum findet sie nur, wenn die von den Bürgern vorgeschlagenen Gesetze auch Geld kosten dürfen. Eine Ausweitung des bei uns engen Finanzvorbehalts auf alle Gesetze, die eine wesentlich Summe kosten, entspricht deswegen nicht dem Geist der baden-württembergischen Verfassung!

 

Besonders bitter ist, dass eine grün-geführte Regierung nun gleich beim ersten Volksbegehren einen so radikalen Standpunkt vertritt und damit auch vor Gericht argumentieren will. Hier soll also nicht nur ein Verfassungsgericht etwas überprüfen, hier riskiert man, dass per Richterbeschluss die Volksgesetzgebung maßgeblich beschränkt wird.

"Warum nimmt die Regierung nicht einfach die Herausforderung des Volksbegehrens an, in eine inhaltliche Debatte einzusteigen, bei der am Ende die Bürger über die besseren Argumente entscheiden? Stattdessen geht man lieber vor Gericht, um sich eines scheinbar unliebsamen Themas zu entledigen."

                    Sarah Händel (Landesgeschäftsführerin Mehr Demokratie e.V.)

 

Als 2015 eine neue Politik des Gehörtwerdens versprochen wurde, war die Hoffnung groß, endlich gemeinsam praktische Erfahrungen mit der direkten Demokratie auf Landesebene sammeln zu können. Jetzt überwiegt die Enttäuschung, dass die Bürger*innen sich die Mühe machen sollen 770.000 Unterschiften zu sammeln, aber bitte nur zu Vorschlägen, die nichts groß kosten. Damit drängt man sie in die Rolle purer Politik-Verhinderer.

So haben wir nicht gewettet, Herr Kretschmann!

 

Der Verfassungsgerichtshof hat keine feste Frist, um in der Sache zu entscheiden. Es wird hoffentlich eine öffentliche mündliche Anhörung dazu geben. Wir werden an diesem Thema weiterhin dranbleiben und deutlich machen, dass hier die Bürgerrechte auf dem Spiel stehen! Bleiben Sie informiert. Eintragen unter: https://www.mitentscheiden.de/newsletter/

 

Verfassungsklage eingeworfen! Die aktuelle Situation im Video erklärt: youtu.be/4bm-dSDwkOI


Hier können Sie die Entscheidung des Innenministeriums nachlesen.


Hier finden Sie die SPD-Klageschrift für den Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof.


Zeitungsberichterstattung:

Kontext: https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/416/sack-und-esel-5789.html


FAZ: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/baden-wuerttemberg-spd-kaempft-gegen-die-einstelligkeit-16099686.html


Stuttgarter Zeitung: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gescheitertes-kita-volksbegehren-volksbegehren-spd-reicht-klage-ein.e5c82056-64e0-40a4-9bee-45a58fac077c.html