Abstimmungsquoren

Das Erreichen des Abstimmungsquorums beim Bürgerentscheid, ist die Voraussetzung dafür, dass der Entscheid rechtliche Gültigkeit erlangt, also verbindlich umgesetzt werden muss. Das zukünftige Quorum von 20 Prozent bedeutet, dass bei einer Abstimmung der Vorschlag der Bürgerinitiative nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten muss, sondern dass die Anzahl der JA-Stimmen gleichzeitig 20 Prozent der Wahlberechtigten Bürger/innen ausmachen muss.  

Je weniger Bürger zur Abstimmung gehen, desto schwieriger ist es natürlich dieses Quorum zu erfüllen: gehen nur 20 Prozent überhaupt hin, müssten diese zu 100 Prozent mit JA stimmen, damit diese Voraussetzung erfüllt ist. Gehen 30 Prozent hin (ein Wert, den wir bei vielen Oberbürgermeisterwahlen aber auch bei einigen Kommunalwahlen haben) sind es immerhin noch ca. 68 Prozent der Abstimmenden die mit JA-Stimmen müssten. Warum gelten für Bürgerentscheide andere Maßstäbe als für Wahlen? Dort entscheidet auch die einfache Mehrheit! Es ist das größte Frusterlebnis für eine Bürgerinitiative, wenn sie in einer Abstimmung die Mehrheit erlangt hat, aber das Quorum nicht erfüllt. Eine demokratisch getroffene und mit viel Aufwand verbundene Entscheidung ist dann nichtig und fällt wieder zurück an den Gemeinderat. Mehr Demokratie ist deswegen für die Abschaffung solcher Quoren wie in der Schweiz schon immer der Fall.

Hier finden Sie mehr Argumente zur negativen Wirkung von Abstimmungsquoren

Kurze Übersichtstabelle zu den Quorums-Argumenten