Einwohnerversammlung

Sie haben zu einem bestimmten Thema Informations- oder Diskussionsbedarf? Dann können Sie durch sammeln der notwendigen Anzahl an Unterschriften eine Einwohnerversammlung einberufen. Die neuen Unterschriftenhürden werden mit der Reform viel niedriger als zuvor: dieses bisher so gut wie nie von den Bürgern genutzte Instrument wird nun nutzbar. Auf einer Einwohnerversammlung haben alle Einwohner/innen Rede- und Antragsrecht. Die Einwohnerversammlung ist eine gute Möglichkeit des direkten Austausches mit der Gemeindeverwaltung. Bürgerversammlungen können in größeren Gemeinden und in Gemeinden mit Bezirksverfassung oder Ortschaftsverfassung auf Ortsteile, Gemeindebezirke und Ortschaften beschränkt werden.

Die Vorschläge und Anregungen der Bürgerversammlung sollen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Angelegenheit zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden. Gut ist, dass nun auch Einwohner/innen für eine solche Versammlung unterschreiben können, dass heißt auch Nicht-Wahlberechtigte können dieses Instrument des Austausches und der Information nutzten und werden gehört. 

 

Auf Nummer sicher gehen: Wir beraten gerne, wenn Sie eine Einwohnerversammlung einberufen wollen! Schicken Sie uns VOR der Sammlung das Unterschriftenblatt zu - wir geben Ihnen wichtiges Feedback! Kontakt: infokein spam@mitentscheiden.de

 

TIPP: Eigentlich ist laut Gemeindeordnung jede Gemeinde dazu aufgerufen 1 Mal im Jahr von sich aus eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Macht Ihre Gemeinde das? Gerne können Sie sie an diese Aufgabe der Bürgereinbindung erinnern!